Tabletten aus dem Ausland gegen Fructose und Sorbitintoleranz von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Hallo.

Die Kosten für Medikamente und Behandlungen sind selbstverständlich als sog. ,,außergewöhnlichen Belastungen" steuerlich abzugsfähig.

1. Die Medikamente müssen schon in einem notwendigen Rahmen sein. Also jetzt keine Vitaminbrause-Tabletten, Nasenspray, Traubenzucker oder Erkältungstee.

2. Es kommt auf die Höhe der Kosten an. Es gibt einen prozentualen zumutbaren Teil (abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte... Also Bruttolohn minus Werbungskosten), wo das Finanzamt sagt ,,bis zu diesem Betrag, trauen wir dir zu das du die Kosten selbst tragen kannst. Was darüber hinaus geht, kannst du steuerlich berücksichtigen".

Ps: Auch Behandlungskosten die sogar in Thailand entstehen, sind ,,außergewöhnliche Belastungen"... es beschränkt sich nicht nur auf Deutschland.

Nein das geht nicht.  Sie muss mit den Deutschen  Behandlungsmethoden klar kommen. 

Mar2zel 
Fragesteller
 31.05.2016, 12:45

Danke. Leider gibt es keine in deutschl

AntwortMarkus  31.05.2016, 12:53
@Mar2zel

Irgendwie wird die Krankheit hat hier auch behandelt. 

Fructose und Sorbit sind doch keine Krankheiten!!!

AntwortMarkus  31.05.2016, 12:58

Habe soeben den Text und die Überschrift  ändern lassen.