Freiwillige Abtretung des Sorgerechts - Wie funktioniert das?

5 Antworten

Übertragung der elterlichen Sorge geschieht durch das Familiengericht. Derjenige, der das Sorgerecht bekommen soll, muss einen Antrag nach § 1671 BGB stellen. Am besten gleich mit der schritflichen Zustimmung des anderen. Ohne Familiengericht geht es nicht.

Die Mutter kann einen Antrag auf die Erteilung des alleinigen Sorgerechts beim zuständigen Familiengericht stellen, entweder selbst oder durch einen Anwalt. Das Gericht hat dann die Möglichkeit, das Jugendamt einzuschalten, das die Beteiligten zu einem Gespräch bitten wird. Entschieden wird dann nicht nach dem Willen der Beteiligten, sondern nach dem Kindeswohl. In der Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, aber in begründeten Fällen kann davon auch abgewichen werden. Die Gründe sind also nicht irrelevant, sondern für den Ausgang des Verfahrens entscheidend.

Martin250271 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 14:44

Wie ich schon schrieb, sind wir, die Eltern uns ja einig und hoffen, dass das Ganze auch ohne Gericht, Prozess vonstatten gehen kann.

FataMorgana2010  13.08.2012, 14:48
@Martin250271

Dass das Gericht das macht, heißt ja nicht gleich, dass es zu einem Prozess kommt. Ihr müsst lediglich einen Antrag bei Gericht stellen, da muss es gar nicht zur Verhandlung kommen, geht wahrscheinlich sogar schriftlich (es sei denn, die wollen Euch sehen, weil sie sichergehen wollen, dass die Mutter die Zustimmung nicht gefälscht hat..)

ihr geht beide zum familiengericht und beantragt dort die übertragung des sorgerechtes auf die mutter alleinig. das funktioniert recht zügig, die kosten tragt ihr dafür gemeinsam. eine andere günstigere variante wäre eine generalvollmacht deinerseits an die mutter, dass sie alle entscheidungen betreffend das kind allein tragen darf. das alles entbindet dich natürlich nicht von deinen umgangs- und unterhaltspflichten.

Ich würde da direkt beim Jugendamt nachfragen....

Also auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann und ich mir sicher bin das du hier gleich gesteinigt wirst sage ich trotzdem mal das es beim jugendamt auch geht wenn ihr euch beide einig seid

LeonardNeun  13.08.2012, 14:43

Das Gegenteil ist richtig. Das Kind ist nämlich keine Verfügungsmasse der Eltern.

datazoan  13.08.2012, 14:45
@LeonardNeun

deswegen kann man auch beim jugendamt das sorgerecht aufteilen?

Martin250271 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 14:50
@datazoan

Hmm....Also das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, war damals überhaupt kein Problem. Wir hatten ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes, haben dann beide eine Urkunde unterschrieben und schon war die Angelegenheit erledigt.

datazoan  13.08.2012, 14:52
@Martin250271

Genau so ist es. und ich konnte beim Jugendamt problemlos erklären das ich das alleinige sorgerecht haben will obwohl!!! der Vater dabei war...

FataMorgana2010  13.08.2012, 14:54
@Martin250271

Ja. Das ist das normale Verfahren bei unehelich geborenen Kindern - per Sorgerechtserklärung vor einem Notar oder vor dem Jugendamt äußern sich beide Eltern und entsprechend wird das Sorgerecht dann gemeinsam wahrgenommen. Aber trotzdem ist für eine nachträgliche Übertragung dann das Familiengericht zuständig.

Martin250271 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 14:55
@datazoan

So ist es ;-)....Ich denke, wenn sich die Eltern einig sind, sollte es ohne großen Aufwand und Bürokratie möglich sein, die Angelegenheit zu regeln

Martin250271 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 14:57
@FataMorgana2010

Nun gut, ich habe mal eine email an das Jugendamt geschrieben (da ist nämlich um diese Zeit niemand mehr telefonisch zu erreichen.... Die haben ja tolle Arbeitszeiten *g). Ich kann dann ja mal die Antwort von denen hier posten, sobald ich eine bekomme....

datazoan  13.08.2012, 14:58
@Martin250271

Das wäre interessant, bevor wir uns gleich alle anfallen :-D

Martin250271 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 15:01
@datazoan

Das möchte ich ja vermeiden. Es geht mir einfach um eine sachliche Diskussion, bzw. Klärung der Sachlage

kugelmonsterlea  14.08.2012, 12:12
@Martin250271

das jugendamt ist für dich kein ansprechpartner. du musst mit der mutter des kindes zum gericht. das jugendamt kann das sorgerecht nicht auf einen elternteil allein übertragen, dass kann nur noch ein gericht.

datazoan  16.08.2012, 14:04
@kugelmonsterlea

War mir schon klar das du deinen Senf dazutun musst. Problem dabei...meistens stimmen deine Antworten nicht!!!