Freistellung von der Schule als Azubi für 2 Festivals?
folgendes Problem
Ich mach gerade einen Ausbildung und habe Freitag vormittags Berufschule will aber dennoch ab Donnerstag auf das South Side und Wochen später auf den Ring doch leider macht mir da die Schule einen Strich durch die Rechnung da ich ja nur an Ferien dort Urlaub nehmen könnte dies aber nicht der Fall ist.
Soll ich einfach 2 mal Krank machen was eig. schon sehr offentsichtlich ist da meine Kollegen von diesen Events bescheid wissen oder eher versuchen mit meinem Betrieb zu reden ob ich da eventuell frei gesprochen werden kann und den Tag dann auch als Urlaub anrechne? Wenn sie aber nein sagen kommt das Krank machen noch offentsichtlicher:/
(Ich bin volljährig und der einzigste Azubi in meinem Betrieb)
6 Antworten
Zuallererst: Der Betrieb hat mit der Berufsschule (idR.) recht wenig zu tun. Du kannst zwar mit ihm reden, und er kann auch einen Antrag auf Freistellung an die Schule stellen. Die Schule ist aber die einzigste, die das Zepter in der Hand hält und entscheidet, ob sie den annimmt oder nicht. Wenn die Schule Nein sagt, kann der Betrieb dagegen nichts machen.
Manch Berufsschule nimmt das etwas lockerer, manche auch ziemlich ernst. Ich würde auch jedenfall (und sicherheitshalber) nicht damit rechnen, dass die zusagt.
Ich persönlich würde mir das mit auf krank machen dreimal überlegen. Die Ausbildung ist langsam nicht mehr die Zeit, wo man einfach mal weg bleiben kann und nix passiert. Ob du beim Chef nachfragst, und wie groß deine Chancen beim Chef stehen musst du entscheiden. Da gibts ebenso lockere wie ernste. (Aber wie gesagt, die Berufsschule hat das letzte Wort).
Also krank machen, würde ich jetzt auch nicht mehr. Einfach versuchen, einen Kompromiss zu finden. Frag bei deiner Schule an, ob du Inhalt und Stoff der Einheiten nicht selbstständig ausarbeiten kannst. Deine Ausarbeitung kann ja in einem kurzen Gespräch überprüft werden, sodass die Lehrer sehen, dass du dich wirklich damit beschäftigt hast.
Unter Umständen bekommst Du eine fristlose Kündigung. Das musst Du entscheiden, ob Du es so weit kommen lässt.
Naja, eine Fristlose halte ich dann doch für relativ unwahrscheinlich, nicht bei dem Kündigungsschutz der Azubis. Eine schriftliche Ermahnung (vlt. auch Abmahnung, welches man sich nach Möglichkeit aber auch sparen sollte) hallte ich da für wahrscheinlicher.
Also dein Betrieb hat keine Möglichkeit und auch keine Erlaubnis dazu, dich von der Berufsschule frei zu stellen. Außerdem hast du selbst gesagt, es würde sehr offensichtlich sein, da deine ganzen Kollegen Bescheid wissen.
Das Einzige was du machen kannst, ist mal mit deinem Klassenlehrer reden und schauen, ob sich da etwas machen lässt, was ich aber bezweifle.
Dann musst du wohl in den sauren Apfel beißen und das Konzert bzw beide Konzerte sausen lassen.
Dein Betrieb kann dich nicht einfach von der Berufsschule freistellen und das andere könnte dich deinen Job kosten.