Frage zu Pfändung: TV und Mountainbike?

5 Antworten

Junge Junge wenn ich diesen Blödsinn hier lese könnt ich kotzen. Der Insolvenzverwalter interessiert sich nur für wertvollen Schmuck, Bargeld in großen Mengen oder wertvolle Ölgemälde. Für einen Mountainbike oder nen Fernseher interessiert sich keine Sau. Viel zu aufwendig und kostspielig die Sachen für ein paar Euro zu pfänden. Der Insolvenzverwalter bekommt sein Fixum und hat kein Bock sich mit unnötige Arbeit zusätzlich zu belasten wo er nix bekommt. Für meine verkaufte Immobilie hat er 4000 bekommen. Dass hat sich für ihn gelohnt.

Grundsätzlich sind sowohl der TV als auch das Fahrrad pfändbar (§808 Abs. 1 ZPO). Beide gehören nicht zu den unpfändbaren Gegenständen (§811 ZPO) und wären zumindest über eine Austauschpfändung (§811a ZPO) pfändbar. Aufgrund der Erlöserwartung ist hinsichtlich der Pfändungs-, Verwahrungs- und Verwertungskosten i.d.R. nicht davon auszugehen, dass ein GV eine Pfändung betreiben wird (ggf. § 803 Abs. 2 ZPO).

Allerdings scheint mir das alles Makulatur zu sein, da Du ja schreibst, dass Du in Privatinsolvenz gehst. In diesem Fall fallen die Sachen in die Insolvenzmasse und die Gläubiger haben ein Recht auf quotale Befriedigung aus dieser Masse.

figurehead 
Fragesteller
 03.03.2018, 16:06

Was heißt das jetzt? Dürfen sie es mitnehmen? Ich dachte 1 Fernseher kann im Haushalt bleiben. Und das Fahrrad brauch ich u.a. um zur Arbeit zu kommen. Und der Wert beider Sachen ist ja wirklich überschaubar. Blick nicht durch.

itasca  04.03.2018, 09:04
@figurehead

Du musst unterscheiden zwischen einer Pfändung im Zuge einer Zwangsvollstreckung aufgrund eines vollstreckbaren Titels und der quotalen Befriedigung im Rahmen einer Privatinsolvenz. Bei letzterer kommt kein Gerichtsvollzieher vorbei und pfändet, sondern die Angelegenheit wird über das Insolvenzgericht abgewickelt.

Kurzum: rein rechtlich können Dein Fernseher und Dein Fahrrad gepfändet werden. Aus rein praktischen Gründen wird man aber in der Regel davon absehen. Ich würde an Deiner Stelle davon ausgehen, dass Du beide Sachen behalten kannst.

In der Privatinsolvenz wirst du gar keinen Gerichtsvollzieher sehen. Du machst deine Angaben dass du keine wertvolle Gegenstände besitzt und gut ist

Pfändbar ist erstmal grundsätzlich alles. Allerdings einen 5,5 Jahren alten TV auf einer Auktion loszuwerden, ist nicht leicht. Zumal für den Abtransport, Lagerung und Auktion Kosten anfallen, die auch erfüllt werden müssen.

Gleiches gilt für das Fahrrad. Sofern du berufstätig bist und darauf angewiesen bist, darf es erst recht nicht gepfändet werden.

figurehead 
Fragesteller
 03.03.2018, 12:24

2,5 Jahre, nicht 5,5

Kann gepfändet werden, wird aber nicht mitgenommen.

Du hast dann "nur" das Pfandsiegel drauf. Damit die Sache nicht verkauft werden kann.

itasca  03.03.2018, 15:22

Häähh?