Frage Sexualstrafrecht?
Hallo Forum gutefrage,
mal eine theoretische Frage. Junge A (15) findet Mädchen B (13) sehr attraktiv. Sie verstehen sich gut, sind befreundet aber Mädchen B (13) möchte von dem Jungen nichts. Der Junge schätzt dies falsch ein und versucht sich durch Körperkontakt (lediglich über der Kleidung) an sie ran zu machen. Mädchen B (13) realisiert erst später was passiert ist und wollte das nicht. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Eigentlich darf man ja mit jemanden unter 14 gar nichts haben, auch wenn der Junge noch unter 18 war? Welche Strafe erwartet die Person? Was würde passieren wenn das Mädchen nach 10 Jahren sagt dass sie das nicht wollte und Anzeige stellt? Zählt das noch unter Jugenstrafrecht? Gebe es einen prozess auf Grundlage von Erzählungen?
8 Antworten
Wenn es aber beweise dafür gibt kann der Junge dafür belangt werden da er älter als 14 ist und somit bedingt strafbar also für sein Handeln in dem Fall verantwortlich.
Keine Strafe...
Die Gerichte haben besseres zu tun.
Ich war mit 19 mit einer süßen 14gen jährigen zusamen.
Damals völlig verboten.
Nach 30 jahren verjährt.
Aber wo die Liebe hinfällt.. Lasse Dir es nicht vermiesen.
Mario
wenns vor Gericht kommt --- und meist bringen nur die Eltern das vor Gericht, wird der Junge zu Sozialstunden verurteilt.
Nach 10 Jahren gibts nur Probleme, wenn es sich dann bei dem nun erwachsenen Jungen um eine einflussreiche Person in Politik und Wirtschaft handelt. Er verliert dann evtl, den Posten.
Sry so lebensfremd kann man doch nicht sein oder? ^^
Naja in dem Alter setzt langsam die sexuelle Entwicklung ein. Wenn das ganze im normalen harmlosen Rahmen war passiert da gar nichts. Zwar steht im Gesetz das man mit unter 14 Jährigen nichts haben darf aber das ganze wird bei harmlosen ersten sexuellen Kontakten bei geringem Altersunterschied nicht angewendet.
Körperkontakt ist nicht verboten, und ein Flirtversuch zählt auch nicht als sexuelle Belästigung.
Keine Angst da passiert nichts.
So streng ist das dann zum Glück auch nicht.
Sex lediglich wäre verboten bei 13&15