Fitnesstudiobeitrag stillschweigend erhöht - Sonderkündigungsrecht?

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Hallo "nafta",

wenn zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Fitnessstudiobetreiber und Vertragspartner die Vereinbarung getroffen wurde, dass Ihr monatlich zu zahlender Beitrag in einer Höhe von 10,00 € zu entrichten ist, so ist auch der neue Fitnessstudioinhaber an derartige vertragliche Vereinbarung gebunden. Keinesfalls kann der neue Inhaber stillschweigend Ihren monatlichen Beitrag von 10,00 € auf 19,99 € anheben.

Man könnte nun annehmen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB vorliegen könnte, was ich an dieser Stelle jedoch verneinen würde. Eine derartige außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass es Ihnen nicht mehrzugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung fortzusetzen. Dies kann ich hier jedoch nicht erkennen.

Jedoch sind Sie aufgrund der unwirksamen Preiserhöhung keinesfalls verpflichtet, die Beitragserhöhung i.H.v. mtl. 9,90 € hinzunehmen, sodass Sie nicht mehr zahlen brauchen, als vertraglich vereinbart wurde.

Sie sollten die überzahlten Beträge daher schriftlich und unter Fristsetzung zurückfordern und um entsprechende Korrektur der Lastschrift für zukünftige Buchungen bitten.

WillLoman  22.07.2013, 22:45

Danke für den Stern.

Nein. und da es sich um eine Individualabrede handelt, geht diese den AGB eigentlich auch vor. Eine Beitragserhöhung allgemein wurde angezettelt, allerdings habe ich postalisch nichts erhalten - es hat sich aber im Fitnesstudio rumgesprochen. Dennoch weis ich auch hier nicht, ob das reicht (!).

Trotzdessen, der Preisaufschlag war vermutlich von 36 auf 39, 39 auf 45.. etwas in diesem bereich, wohl 4-6% wie ich es nach dieser Zeit und **gestiegenen Kosten für Energie/Personal auch für angemessen halte. Aber nicht um 50%.****

Was steht im ursprünglichen Vertrag für ein Betrag? Hast du neue AGB zugesendet bekommen oder beim Besuch erhalten wo etwas dazu drinnen stand?