Finanzamt Mahnverfahren

6 Antworten

Nun, das ist zulässig. Würde ein FA etwas tun was nicht rechtens ist, würde es sich einer Klage ausgesetzt sehn und diese sogar verlieren.

Deine Lage verstehe ich nur zu gut zumal ich auch Unternehmer war.

Das FA selbst ist niemand. Es bewerten die Sachlage immer Beamte und diese haben einen Ermessensspielraum und der war wahrscheinlich schon ziemlich ausgereizt.

Trotzdem viel Erfolg / robinson

Hallo,

ja, das ist normal und zulässig. Da kann man auch nur wenig machen. Vollstreckungsschutzanträge sind bei gewerblich Selbständigen i.a.R. auch schwierig. Wenn Sie nicht gerade Sonderbedarf durch Krankheit o.ä. geltend machen können, müssten Sie ssich schon ernsthaft etwas einfallen lassen.

Merksatz: Zuerst erschiesst Sie das Finanzamt und dann ruft es "Hände hoch!"

Viele Grüsse

Die Vorgehensweise ist rechtens und auch üblich.

Du mußt Dir nur vor Augen halten, dass das Finanzamt keine Bank ist und den Auftrag hat Steuern festzusetzen und auch beizutreiben.

Würde eine Beitreibung nicht erfolgen oder unnötig hinausgeszögert werden, würde eine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Denn diejenigen, die ihre Steuer rechtzeitig zahlen wären gegenüber denjenigen im Nachteil, die ihre Steuern verspätet zahlen.

Und aus diesem Grund wurde dann auch gepfändet.

Hättest Du eine schriftliche Zusage zur Ratenzahlung erhalten wärest Du darauf hingewiesen worden, dass neben den Raten auch alle weiteren künftig anfallenden Steuern rechtzeitig entrichtet werden. Geschieht dies nicht, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig.

Das ist auch logisch. Denn sonst würde man nach Ablauf der Ratenzahlungsvereinbarung wieder am Anfang eines neuen Schuldbetrages stehen.

Und das ist der Unterschied zur Bank. Dort zahlt man einen Betrag in gleichen Raten auf eine bestimmte Zeit ab. Beim Finanzamt zahlt man neben dem vereinbarten Betrag noch alle weiteren in diesem Zeitraum anfallenden Steuern gleichzeitig.

Ob zulässig weis ich nicht, ist aber "normal" bzw. üblich ist das beim Finanzamt. Geht mir auch ständig so, die Pfänden sogar die 10€ (Säumniszuschlag) wenn die Überweisung mal nen Tag länger dauert.

Es gibt die Möglichkeit sich ein Pfändungssicheres Konto bei jeder Bank zu holen ;) Da ist dann nicht gleich das Konto dicht.

PatrickLassan  26.10.2013, 18:39

Wegen 10 € wird nicht gepfändet,

jo dürfen sie, wenn sie die pfändung bereits angedroht haben. einschlägig sind hier §§218, 251, 254 AO. afaik muss dabei die pfändung nciht für den spezifischen betrag, sondern nur für den steuerfall angedroht werden.

alleridngs: meiner erfahrung nach lassen die sachbearbeiter im finanzamt oft mit sich reden (natürlich solang man freundlich ist).

wenn die vorgeschichte dann wirklich ohne vertrauensbrüche war, ist eigentlich immer teilzahlung mit anschliesender ratenzahlung drin (also z.b. halbes kontoguthaben, danach vertretbare raten)