Finanzamt Mahnverfahren
Hallo Zusammen, um vorab etwas klar zu stellen, ich sehe mich vollkommen selber in der Schuld, da ich meine Steuerschulden nicht rechtzeitig bezahlt habe. Stark rückläufige Unternehmens Einkünfte bei leider gleichen Ausgaben zwingen mich sehr in die Knie. Der leittragende ist in meinen Fall das Finanzamt mit welchen ich seit anfang der Krise schriftlich und telefonisch im Kontakt bin. Anfangs zählte vielleicht auch noch der gute Wille seitens des FA. Wegen meines Umzugs und natürlich eines FA Wechsels, wurde meine Situation sehr schnell unüberschaubar, da gezahlte Beträge wo änders für verrechnet wurden. So gingen die Gespräche weiter und ein bestimmter Betrag hat sich bis hin zur Vollstreckungsankündigung herauskristallisiert. Dieser Betrag wurde von mir innerhalb der Vollstreckungsfrist auch brav bezahlt. Das weitere jüngere Beträge mit nur einer Versäumnis von max 3 Wochen auch noch offen waren, dass war meines Erachtens auf beiden Seiten auch noch bekannt. Und dann mein Schock! Kontopfändung wegen der noch offenen Beträge ohne jegliche Ankündigung. Die haben doch gesehen und eigentlich gemerkt das ich mich bemühe und mich nie herausgeredet habe.
Und jetzt meine Frage: Ist diese Vorgehensweise des Finanzamtes normal bzw. zulässig?
6 Antworten
Nun, das ist zulässig. Würde ein FA etwas tun was nicht rechtens ist, würde es sich einer Klage ausgesetzt sehn und diese sogar verlieren.
Deine Lage verstehe ich nur zu gut zumal ich auch Unternehmer war.
Das FA selbst ist niemand. Es bewerten die Sachlage immer Beamte und diese haben einen Ermessensspielraum und der war wahrscheinlich schon ziemlich ausgereizt.
Trotzdem viel Erfolg / robinson
Hallo,
ja, das ist normal und zulässig. Da kann man auch nur wenig machen. Vollstreckungsschutzanträge sind bei gewerblich Selbständigen i.a.R. auch schwierig. Wenn Sie nicht gerade Sonderbedarf durch Krankheit o.ä. geltend machen können, müssten Sie ssich schon ernsthaft etwas einfallen lassen.
Merksatz: Zuerst erschiesst Sie das Finanzamt und dann ruft es "Hände hoch!"
Viele Grüsse
Die Vorgehensweise ist rechtens und auch üblich.
Du mußt Dir nur vor Augen halten, dass das Finanzamt keine Bank ist und den Auftrag hat Steuern festzusetzen und auch beizutreiben.
Würde eine Beitreibung nicht erfolgen oder unnötig hinausgeszögert werden, würde eine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Denn diejenigen, die ihre Steuer rechtzeitig zahlen wären gegenüber denjenigen im Nachteil, die ihre Steuern verspätet zahlen.
Und aus diesem Grund wurde dann auch gepfändet.
Hättest Du eine schriftliche Zusage zur Ratenzahlung erhalten wärest Du darauf hingewiesen worden, dass neben den Raten auch alle weiteren künftig anfallenden Steuern rechtzeitig entrichtet werden. Geschieht dies nicht, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig.
Das ist auch logisch. Denn sonst würde man nach Ablauf der Ratenzahlungsvereinbarung wieder am Anfang eines neuen Schuldbetrages stehen.
Und das ist der Unterschied zur Bank. Dort zahlt man einen Betrag in gleichen Raten auf eine bestimmte Zeit ab. Beim Finanzamt zahlt man neben dem vereinbarten Betrag noch alle weiteren in diesem Zeitraum anfallenden Steuern gleichzeitig.
Ob zulässig weis ich nicht, ist aber "normal" bzw. üblich ist das beim Finanzamt. Geht mir auch ständig so, die Pfänden sogar die 10€ (Säumniszuschlag) wenn die Überweisung mal nen Tag länger dauert.
Es gibt die Möglichkeit sich ein Pfändungssicheres Konto bei jeder Bank zu holen ;) Da ist dann nicht gleich das Konto dicht.
Wegen 10 € wird nicht gepfändet,
jo dürfen sie, wenn sie die pfändung bereits angedroht haben. einschlägig sind hier §§218, 251, 254 AO. afaik muss dabei die pfändung nciht für den spezifischen betrag, sondern nur für den steuerfall angedroht werden.
alleridngs: meiner erfahrung nach lassen die sachbearbeiter im finanzamt oft mit sich reden (natürlich solang man freundlich ist).
wenn die vorgeschichte dann wirklich ohne vertrauensbrüche war, ist eigentlich immer teilzahlung mit anschliesender ratenzahlung drin (also z.b. halbes kontoguthaben, danach vertretbare raten)