feststehender räumungstermin

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Eine Räumungsklage ist ein wichtiges rechtliches Mittel für den Vermieter. Gibt ein Mieter zum Beispiel nach Beendigung eines Mietverhältnisses die gemieteten Räume nicht heraus, kann der Vermieter eine Herausgabe der Räume nur mittels der Räumungsklage erreichen. Das Mietrecht lässt nicht zu, dass sich der Vermieter durch eigenmächtige Handlungen in den Besitz der Wohnung bringt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Vermieter den Mieter zunächst auffordern, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel der Wohnung zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, muss der Vermieter Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht erheben. Erst mit Vorlage eines Räumungsurteils des Gerichts aufgrund der erhobenen Räumungsklage kann der Vermieter eine Räumung der Mietsache durch den Gerichtsvollzieher erzwingen. Wird die Räumungsklage infolge einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhoben, kann der Wohnungsmieter die Räumung abwenden, indem er den gesamten rückständigen Mietzins bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Räumungsklage an den Vermieter zur Zahlung bringt. Die ausgesprochene Kündigung des Vermieters wird damit unwirksam. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde. Ist die Kündigung des Vermieters wirksam, kann der Mieter lediglich durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter, nach welcher dieser auf seinen Räumungsanspruch verzichtet, die Räumung abwenden. Die Vollstreckung eines im Rahmen der Räumungsklage ergangenen Räumungsurteils kann allerdings durch Beantragung einer angemessenen Räumungsfrist Quelle Mietrecht

Gehe zu deinem Gerichtsvollzieher und kläre das mit Ihm. Nur er kann die Klage zurückziehen!

Deine persönlichen Sachen aus der Wohnung holen, sobald die Wohnung geräumt ist gehört alles was in der Wohnung ist Deinem Vermieter.

sich mit dem GVZ in Verbindung setzen. ich befüchte aber, dass es dafür schon zu spät ist.