Fenstereinbau in Altbau - genehmigungspflichtig?
Hallo, der neue Kfer des direkt angebauten Nachbarhauses baut die Scheune - direkt an unser Wohnhaus angrenzend - in zwei Wohnungen um.
Das Dachfenster wurde schon ohne roten Punkt eingebaut. Nun kommt im 1. Stock ein weiteres Fenster, das fast direkt an unsere Hauswand schlie.
Die Steine werden ausgeschlagen, fallen auf Gehweg und Stra.
Meine Anfrage beim hiesigen Bauamt blieb bis jetzt unbeantwortet. Mein LG, der gestern anrief, dem das Haus hier auch geht bekam zur Antwort "wir kmern uns".
Ich habe Bedenken, dass es Risse in die Hauswand gibt. Immerhin ist das Gebde 100 Jahre alt. Weder Statiker noch Genehmigungen - so nehme ich an - gibt es.
Was knte ich noch tun? Geht so was?
Wenn wir Auto am Stranrand parken, Leute vorbeilaufen - es regnet Steine - das kann doch ungesichert nicht sein??
2 Antworten
Klemmt die Tastatur ?
Wenn ihr die Eigentümer eures Hauses seid, solltet ihr eigentlich von dem Umbau und der Umnutzung im Rahmen der Nachbaranhörung für den Bauantrag erfahren haben.
Wenn nicht, handelt es sich klar um eine illegale Baumaßnahme. Dann solltet ihr unbedingt bei der Bauaufsicht Anzeige erstatten und klar machen, dass bei der Arbeitsweise Gefahr im Verzug ist.
Wenn eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt, muss sich die Polizei und/ oder die örtliche Polizeibehörde kümmern.
Die Berufsgenossenschaft Bau könnte sich auch für eine solche Baustelle interessieren.
Die Tastatur - irgendwie sah der Text vorm Abschicken anders aus. Es tut mir leid, nachträglich ändern konnte ich nicht oder weiß leider nicht wie.
"Nachträglich bearbeiten" ging dieses Mal auch nicht :-(.
Ich hoffe, die Anfrage ist trotzdem verständlich!
Wir kümmern uns ist eine Aussage...
Aber besteht auch die Möglichkeit mit dem Nachbar zu sprechen? Ein Dachflächenfenster ohne "roten Punkt" eingebaut - besteht für Nachbarn die Pflicht das Baurecht zu prüfen?
Wenn das Fenster in Richtung Garten ist, kann er selbstverständlich auch dort Fenster einbauen.
Ist der Abstand weniger als 3m zu eurem Grundstück sind Grunddienstbarkeiten erforderlich, wenn das Fenster in der Wand zur Grenze eingebaut wird.
Was sind "Grunddienstbarkeiten"?