Fenster von Steuer absetzten?

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Ja, für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bleibt es zwar bei dem bisherigen Betrag von höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns. Die Höchstgrenze wird aber verdoppelt und es können so bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG). Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhöht worden.

Begünstigt sind Tätigkeiten, die von Mietern und Wohnungseigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden. Hierzu gehören zum Beispiel das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Beseitigung von Schäden, das Verlegen von Teppichboden oder allgemeine Reparaturarbeiten. Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. Beispiel: Modernisierung des Badezimmers oder das Verlegen von Fliesen im Eingangsbereich der Wohnung.

northwestriver  10.05.2011, 22:28

musst aber beachten du musst eine Rechnung erhalten und das Geld auf das Konto des Handwerkers überweisen. Barbezahlung o.ä. wird nicht akzeptiert.

Erzielst du mit den Räumlichkeiten, für die diese Fenster gedacht sind, Einkünfte? Falls ja, könnten die Fensterkosten u.U. abgesetzt werden (z.B. bei Vermietung).

Falls nein: Warum sollte das den Staat dann überhaupt interessieren?

Es käme dann allenfalls noch die Berücksichtigung der Handwerkerkosten (nicht für das Material!) gem. § 35a Abs. 3 EStG in Betracht.