Feiertage werden nicht bezahlt?

1 Antwort

Warum sollte bei einer Bezahlung nach Stunden (Lohn) das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zutreffen? Selbstverständlich gilt für Dich der § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Dein AG muss Dir für einen gesetzlichen Feiertag den Lohn bezahlen, den Du ohne den Arbeitsausfall gehabt hättest.

Beispiel: Wenn Du  Mo - Fr. täglich 9 Stunden arbeitest, muss Dir Dein AG am 25. Dezember (Freitag) eben diese neun Stunden bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und gilt für alle AN. Da spielt es auch keine Rolle ob es um einen Minijob, Teilzeit, Vollzeit, Lohn oder Gehalt geht.

Solltest Du in der Woche in der der Feiertag ist Nachtschicht haben und diese fällt infolge des Feiertages aus, steht Dir auch die Nachtschichtzulage für den Feiertag zu.