Falsche Personalien?

2 Antworten

Naja spätestens wen sie die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgleichen werden sie merken das die Daten falsch waren. Könnte mir vorstellen das sie dann bei einer nächsten "Besichtigung" mal genauer hin schauen. Dem Veranstalter habt ihr damit auf keinen Fall einen Gefallen getan.

Wirklich schlau war es nicht...

Du darfst schon nach 24.00 Uhr draußen sein, die Grenzen gelten nur für sogenannte jugendgefährdende Orte (wo die von dir genannte Veranstaltung aber vermutlich dazugehört).

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass man dich identifiziert. Wie auch? Die haben ja nichts von dir, um es mit irgendetwas abzugleichen und gleichzeitig geht es auch nicht um eine Mordermittlung (dann würde ich mir schon Sorgen machen). Deine Personalien fließen nun vermutlich nur in einen Bericht ein und es passiert nichts weiter.

Was könnte schlimmstenfalls passieren? Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen nach §111 OWiG, die eine Höchststrafe von 1000 Euro vorsieht.