falsche Behauptung durch Kollegen

7 Antworten

Wenn du das tatsächlich nicht gesagt hast, kann es dir auch keiner nachweisen. Also brauchst du dir auch keine Gedanken wegen etwaiger Folgen machen.

Üble Nachrede ist das und wird bis zu 3 Jahren bestraft. In dem Fall aber mit sicherheit nur mit Geldstrafe. Zivilrechtlich kannste natürlich auf eine Entschädigung klagen, falls dir dadurch wirtschaftliche Schäden zum Beispiel entstanden sind. Das sollte man aber mit einem Juristen abklären.

Hi, von WEM wird dir unterstellt, dass du so eine Aussage gemacht hast, WER behauptet das? Irgend wer muss doch diese Aussage in die Welt gesetzt haben. Wenn du einen Namen hast, dann sprich ihn in Gegenwart eines Zeugen direkt an und fordere ihn auf, das offiziell zurückzunehmen!. Es ist gut möglich, dass man dich aus der Firma mobben will. Wenn es nur Gerüchte sind, (die ja auch nur jemand verstreut haben kann), dann kannst du nur vor der Geschäftsleitung dich rechtfertigen, indem du anbietest eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass du so etwas nicht gesagt hast. Mehr kann man nicht tun und nur hoffen, dass das Ganze nicht zu hoch gekocht wird.

Was erwartest Du? Wir waren nicht dabei, also können wir weder einen Ratschlag geben, noch Aussagen dazu treffen.

Bernd Stephanny

Wenn Du klar sagst, Du hättest eine solche Behauptung nie aufgestellt und dabei auch bleibst und Dein Kollege ebenso, dann dürfte das Thema erledigt sein, denn beweisen liesse sich da sicher nichts.

Straf- und zivilrechtlich wäre da auch nichts drin, denn selbst falls Du es so gesagt hättest - alle Moslems sind Terroristen - dann wäre das nur eine allgemeine Meinungsäusserung, zwar unfreundlich, aber nicht strafbar.