Fahrprüfung nicht bestanden -Zu Unrecht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist auf jeden Fall erstmal die Frage, ob das Eingreifen gerechtfertigt war. Grundsätzlich sind 40 km/h bei Rechts vor Links viel zu viel, auch wenn du eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hast. Dass keiner kam, hast du ja geschrieben. Die Frage ist aber auch, wie gut die Straße einzusehen war. Denn wenn direkt hinter der nächsten verdeckten Möglichkeit einer mit 50 Sachen gekommen wäre und der dann deinetwegen hätte bremsen müssen, hättest du ihm damit effektiv die Vorfahrt genommen. In dem Falle wäre das Handeln deines Fahrlehrers gerechtfertigt. Andernfalls wärst du im Recht. Aber dann stellt sich die Frage, ob sich ein Strafverfahren lohnt. Die Kosten sind meist höher als der Nutzen, kann ich nur aus Erfahrung sagen...

Rechts vor Links in einer 50-er Zone ist ungewöhnlich.

Dennoch finde ich 40 km/h kurz vor der Einmündung zu schnell. Der Fahrlehrer kann das wahrscheinlich besser einschätzen als du.

Es ist auf jedenfall klar das er zu früh eingegriffen hat.

Wolle1305  06.07.2015, 22:36

Nein hat er nicht.

30er zone = rechts vor links aber 50?

Möglich wäre eine Zivilklage gegen den Fahrlehrer. Bis zur Entscheidung des Amtsgerichts werden wohl 6-12 Monate (je nach Auslastung/Bundesland) vergehen, die verwaltungsrechtliche Prüfung bleibt davon unberührt, somit Prüfung nicht bestanden.

Allenfalls Schadensersatz gegen den Fahrlehrer und neue Prüfung in neuer Fahrschule nach Rechtskraft des Amtsgerichtsurteils in etwa 12 Monaten...