Fahrlehrer verklagen?
Hallo, Ich habe ein Problem. Ich habe mein früherschein jetzt schon knapp 2 Jahre. Mein Fachlehrer hat immer gesagt wenn die ampel orange ist und du es nicht mehr schaffst zu bremsen fahr drüber. Das habe ich gemacht und wurde jetzt deswegen geblitzt. Jetzt soll ich 280 strafe 2 punkte 1 Monat fahrverbot + Aufbau Seminar machen. Die Rotlichtohase war 1.02 sek. qären die 0.02 sek nicht müsste ich nur 90 euro zahlen. Frage ist jetzt kann ich den Fahrlehrer anzeigen wegen der aussage.
Auserdem finde ich es total ungerecht. da ich wegen mein job auf Auto angewiesen bin und ich noch nie aufgefallen bin. Dabei arbeite ivh auch nicht Vollzeit sondern nur 140 std. ? was soll ich tun
36 Antworten
Wenn du ganz, ganz, ganz, ganz viel Geld hast und es verlieren willst kannst du deinen Fahrlehrer verklagen
Ich würde aber mit dem Geld was anderes machen
Nein, kannst Du nicht. Schließlich gibt es Regeln und Gesetze, die jeder Autofahrer kennen muss.
Du bist für Deine Fahrweise verantwortlich, nicht Dein ehemaliger Fahrlehrer. Egal was dieser in der Vergangenheit gesagt hat.
Zahl Deine Strafe und lerne daraus. Dafür sind Strafen da.
Geblitzt wird immer bei rot und nicht bei gelb.
Ergo bist du bei rot über die Ampel gefahren. Bei der Höhe der Strafzahlung war da wohl auch Gefährdung ohne Sachbeschädigung mit dabei.
Insgesamt ist das Aufbauseminar bei dir genau richtig. Momentan würde ich behaupten, dass du nicht wiklich in der Lage bis ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Wegen der Klage: Es steht dir frei, dir deswegen einen Anwalt zu nehmen.
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Bei entsprechender Geschwindigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen schaft man es, bei einer gelben Ampel rechtzeitig zum stehen zu kommen.
Die Blitzer haben auch entsprechende Toleranzzeiten.
In Deinem Fall wirst du wohl zu schnell gewesen sein, gepennt haben oder hast ein zu geringes Reaktionsvermögen.
Sicherlich hat Dein Fahrlehrer recht, wenn er sagt: besser keine Notbremsung zu machen und auf der Kreuzung zum stehen zu kommen.
Aber wenn diese Situation eintrifft, dann hast Du bereits gepennt ...
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Man darf davon ausgehen, dass diese Ampel in einer 50ger-Zone gestanden hat. Schneller eher nicht.
In dieser Zeit reicht es allemal aus, entweder bei einem knappen Orange über die Kreuzung zu kommen, ohne geblitzt zu werden (was der Fahrlehrer so auch richtig kommuniziert hat) oder aber deine Reaktionszeit war derart langsam, dass du dir sowieso Gedanken machen müsstest.
Das "Orange" war in deinem Fall also schon eher hell-rot als dunkelgrün... und damit bist du nunmal reingelaufen.
Und nein: Deinen Fahrlehrer wirst du dafür sicherlich nicht anklagen können.