Ersteinrichtung oder andere Unterstützung für Berufstätige?

8 Antworten

Es gibt sowas wie Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, schau mal unter folgendem Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html

Unter Umständen muss deine Freundin aber beim Arbeitsamt versichern und manchmal auch nachweisen das es ihr nicht mehr zuzumuten ist zuhause zu wohnen, das ganze wird dann vorgher geprüft, und dann gegebenfalls, BAB bewilligt, wenn sie Glück hat auch Erstausstattung, am besten wendet ihr euch an eine soziala Einrichtung, die Diakonie hat mir echt gut damals weitergeholfen.

die Arge sprich JobCenter nach Geld für erst Bezug in eine Wohnung fragen / anmelden. Bekommt zwar zu erst warscheinlich nur gebrauchte Möbel aber besser wie gar nichts. Dann pöh a pöh dazu kaufen. Hängt wohl von dem Amt ab. Ausserdem soll sie einen zuschuss oder Lohnausgleich beim JobCenter beantragen der steht ihr zu. Schnellstens und schleunigst erledigen. Nach öffnungs Zeiten sich im Internet ihrerr Stadt / Region erkundigen.

es gibt so soziale kaufhäuser,in hamburg zb Stilbruch,wo man für kleines geld sich fast komplett einrichten kann,das wäre vielleicht was für sie

Maxvell 
Fragesteller
 19.07.2012, 22:24

Vielen Dank. Das mit den Möbeln hört sich gut an, gebe ich so weiter. BaB wird nicht gehen, da sie nicht mehr in der Ausbildung ist, trotzdem vielen Dank.

Ja hat sie!!! Sie kann einen Antrag auf dem Jobcenter stellen,um eine Aufstockung zu ihrem Lohn zu bekommen.Auch kann sie eine Erstausstattung beantragen,die sie nach dem Besuch von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters auch bekommen wird,wenn sie nichts hat.Sie muss halt alles in den Antrag schreiben,was sie benötigt.Zur Berechnung der Aufstockung braucht das Amt den Mietvertrag inkl. Nebenkosten und aktuelle Kontoauszüge.Die Wohnung dürfte ca.50 qm haben,sollte es mehr sein,wird sie innerhalb von 6 Monaten aufgefordert werden,die Kosten zu senken.Sollte ihr das nicht Möglich sein,wird sie nach Ablauf der 6 Monate,nur noch die angemessenen Kosten für die Unterkunft vom Amt bekommen.Den Rest müsste sie selber Zahlen oder eine günstigere Wohnung suchen.Hatte noch Einkommensnachweise vergessen.

Maxvell 
Fragesteller
 19.07.2012, 22:43

Sicher das es das für Berufstätige gibt ? Dachte das gilt nur für ALG 1 oder 2

isomatte  19.07.2012, 23:58
@Maxvell

Sie hat auf ihr Einkommen Freibeträge,die sich vom Bruttoeinkommen errechnen und vom Nettoeinkommen abgezogen werde! Du hast ja nicht dazu geschrieben,ob die 900 € Brutto oder Netto sind.Sollte das Brutto sein,hat sie 260 € Freibetrag,die vom Netto abgezogen würden.Wenn sie also angenommen 700 € Netto hätte und die 260 € Freibetrag abgezogen würden,hat sie noch 440 € Anrechenbares Einkommen.Ihr steht aber laut Hartz 4 zu : Singel in eigenem Haushalt,Regelsatz 374 € + 390 € Warmmiete = 764 € Gesamtbedarf - 440 € Anrechenbares Einkommen = 324 € Aufstockung zum Lohn.Wenn die 900 € Netto wären,hat sie über 1200 € Bruttoeinkommen und hätte dann den höchsten Freibetrag für Singels,das sind 300 € Freibetrag.900 € Netto - 300 € Freibetrag = 600 € Anrechenbares Einkommen.Ihr stünde aber 764 € zu,das wären dann 164 € Aufstockung zu ihrem Einkommen .In beiden Fällen steht ihr eine finanzielle Unterstützung zu.

schnucki65  19.07.2012, 23:08

Erstausstattung muss beantragt werden BEVOR man den Mietvertrag unterschreibt.!!!! Sie bekommt garnichts.

schnucki65  19.07.2012, 23:09

@ isomatte ... woher nimmst du dein WISSEN ???

isomatte  19.07.2012, 23:40
@schnucki65

Woher willst du wissen das sie nichts bekommt ? Es kann doch sein,das sie einen Freund hatte den die ganze Einrichtung gehörte und der sie nachdem die beziehung beendet wurde,alles mitgenommen hat! Also ist sie Bedürftig,wenn ihr lohn nicht ausreichend ist,nach Abzug von Freibeträgen! Ob die 900 € nun Brutto oder Netto sind,spielt hier keine Rolle.Wenn es Brutto ist,hat sie 260 € Freibetrag,der vom Netto abgezogen wird.Wenn sie also von 900 € Brutto,ca.700 € Netto hätte und die 260 € Freibetrag abgezogen werden,bleiben noch 440 € Anrechenbares Einkommen.Davon ihren Regelsatz von 374 € Hartz 4 abgezogen,bleiben noch 66 € für die Miete übrig,also hat sie Anspruch auf Aufstockung.Genauso würde es aussehen,wenn die 900 € Netto wären,da hätte sie auch einen Freibetrag von maximal 300 € ( als Singel in eigener Wohnung ) weil sie da mindestens 1200 € Brutto hätte,um 900 € Netto zu bekommen.Also 900 € Netto - 300 € Freibetrag = 600 € anrechenbares Einkommen.Ihr Regelsatz beträgt 374 € + 390 € Warmmiete = 764 € Bedarf.Also würde sie auch 164 € Aufstockung bekommen und somit hätte sie auch Anspruch auf eine Wohnungsausstattung .( Wenn der EX - FREUND ALLES MITGENOMMEN HAT )

sie sollte sich ans jobcenter wenden und unterstützung beantragen.

ein versuch ist es wert.

aber das mit dem auf dem boden schlafen glaube ich nicht.

900,- für eine person - da wird sie kaum was kriegen.