Erste Wohnung, Mieterselbstauskunft so "normal"?

8 Antworten

Die Fragen sind nicht unpassend sondern völlig normal.

Erste Wohnung, Mieterselbstauskunft so "normal" ?

Das ist schon Hardcore, aber heutzutage wird des öfteren die Miete nicht gezahlt oder ein Saustall hinterlassen.

Der Gesetzgeber ist überwiegend mieterfreundlich und wer einmal einen Mietnomaden hatte wird bei der nächeten Vermieteung bestimmt genauer hinschauen, an wen er die Wohnung vvermietet.

Sie würden dann bestimmt genauso handeln, wenn Sie ein Vermieter mit schlechten Erfahrungen wären.

Lies dir das hier mal genau durch, klicke auch ganz unten bei "Siehe auch" die Links an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstauskunft

Selbstauskunft: Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen

http://www.promeda.de/blog/mieterselbstauskunft-welche-fragen-sind-erlaubt-teil-1/

Dort heißt es u. a.

Auch wenn die Angst der Vermieter vor zahlungsunwilligen Mietern (Mietnomaden) begründet ist: Bei weiten nicht alle Fragen sind zulässig – und auf manche Fragen darf sogar gelogen werden.

Das ich die Wohnung (wahrscheinlich) nicht bekommen werde wenn ich nicht alles beantworte bzw. einreiche ist mir bewusst. Wenn solche Fragen also anscheinend gängige Praxis sind werde ich wohl meine Mietsuche anders gestalten müssen. Denn in meinen Augen sollte es dem Vermieter reichen, wenn ich ein gesichertes Einkommen in entsprechender Höhe zur Miete anhand von z.B. einer Lohnabrechnung nachweisen kann. Die Frage nach Dingen wie vor allem Arbeitsvertrag bzw. altem Mietvertrag gehen meiner Meinung nach zu weit.

StupidGirl  13.01.2014, 11:19

Nein, die sind zulässig. Klar will sich der Vermieter absichern. Kann doch theoretisch sein, dass du bei deinem vorherigen Vermieter fristlos wegen Mietrückständen gekündigt wurdest. Oder du bist ein Stinkstiefel, der permanent den Hausfrieden stört. (was ich dir natürlich nicht unterstellen will, aber es gibt genügend solcher Spezialisten. Ist mir selbst passiert. Seitdem frage ich immer nach dem vorherigen Vermieter, samt Telefonnummer!) Auch wenn du anhand deiner letzten Lohnabrechnung die Miete bezahlen kannst, vielleicht läuft dein Arbeitsvertrag nächsten Monat aus und du kannst die Miete eben nicht mehr zahlen. Gegen derartige Eventualitäten will der VM sich natürlich absichern. Ich gebe aber zu, dass ich ihm meinen Kontoauszug nun auch nicht in die Hand drücken würde. DAS ginge mir dann auch zu weit!