Erhaltung der SF-Klasse?
Hallo zusammen
Ich werde im September eine zweite Berufsausbildung beginnen und muss daher wahrscheinlich mein Auto abgeben.
Der Wagen ist auf mich angemeldet und über meinen Opa versichert. Dessen Prozente wollte ich später übernehmen. Dabei kann man ja nur die Prozente übernehmen, die man in der Zwischenzeit selbst hätte runter fahren können. Nach Ende der Ausbildung soll dann natürlich ein neues Auto her. Bleibt nur noch die Frage mit den Prozenten? Man behält seine Prozente ja sieben Jahre lang nach Abmeldung des letzten Autos, danach beginnt bei den Fahranfängern. Wie verhält sich das dann? Der Wagen ist ja auf mich und nicht den Versicherer angemeldet.
6 Antworten
Kommt drauf an, bei welcher Gesellschaft...
Früher war es üblich, SF-Klassen nur sieben Jahre lang zu übernehmen. Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar unbegrenzt an. In der folgenden Tabelle haben wir die Übernahmebedingungen einiger großer Anbieter zusammengestellt:
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Dabei mußt du unbedingt die zwei Fristen beachten: einmal die Frist für die Übertragung des SFR von einer anderen Person und wie lange erkennt der Anbieter die SF-Klasse an!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Opas SFR bleibt wie er ist, wenn der darauf kein anderes Auto versichert.
Du kannst so viele schadenfreie Jahre übernehmen wir du selbst erfahren hast, daran ändert sich nichts.
So richtig ist mir nicht klar, was genau du eigentlich wissen willst...
Er will die Erhaltung der schadenfreien Jahre wissen bei einer Unterbrechung des Kfz-Versich.vertrages
Will er das? Wusste er doch selber, dass es mind. 7 Jahre sind und ich bezweifle, dass er ne Ausbildung macht die auf 7+ Jahre ausgelegt ist, sodass das ja gar keine Rolle spielen kann...
Das handhabt jede Versicherung anders... rede mit deiner, die sagen dir schon wie ihr verfahren könnt
notfalls soll der Opa die Prozente deinem Vater/Mutter (Verwandte 1. Grades) überschreiben, die überschreiben die dann dir nur zur theoretisch Max erfahrensten Höhe seit Erhalt des führerscheins
wo ein Wille ist, ist auch ein weg
.... das kann aber Großvaters/Dein Berater/Makler so nicht gesagt haben.
Wer so eine meist sehr teure Variante abschließt, sollte diesen jetzt dann auch einbinden. Er hat bestimmt auch bessere Vorschläge.
Viel Glück.
Da gibt es je nach Unternehmen unterschiedliche Regelungen was die Übertragbarkeit angeht.
Sprich am besten mit deinem Versicherungsvermittler darüber.
So sieht’s aus
Er will die Erhaltung der schadenfreien Jahre wissen bei einer Unterbrechung des Kfz-Versich.vertrages:
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/