Erhaltung der SF-Klasse?

6 Antworten

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Kommt drauf an, bei welcher Gesellschaft...

Früher war es üblich, SF-Klassen nur sieben Jahre lang zu übernehmen. Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar unbegrenzt an. In der folgenden Tabelle haben wir die Übernahmebedingungen einiger großer Anbieter zusammengestellt:

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

Dabei mußt du unbedingt die zwei Fristen beachten: einmal die Frist für die Übertragung des SFR von einer anderen Person und wie lange erkennt der Anbieter die SF-Klasse an!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Opas SFR bleibt wie er ist, wenn der darauf kein anderes Auto versichert.

Du kannst so viele schadenfreie Jahre übernehmen wir du selbst erfahren hast, daran ändert sich nichts.

So richtig ist mir nicht klar, was genau du eigentlich wissen willst...

siola55  11.02.2020, 13:52

Er will die Erhaltung der schadenfreien Jahre wissen bei einer Unterbrechung des Kfz-Versich.vertrages:

Es gibt in der Versicherungsbranche keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) verfallen. Wie lange sie alte Schadenfreiheitsrabatte anerkennt, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest unter dem Punkt „Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?“
Früher war es üblich, SF-Klassen nur sieben Jahre lang zu übernehmen. Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar unbegrenzt an. In der folgenden Tabelle haben wir die Übernahmebedingungen einiger großer Anbieter zusammengestellt.

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

Valnar25  11.02.2020, 13:57
@siola55
Er will die Erhaltung der schadenfreien Jahre wissen bei einer Unterbrechung des Kfz-Versich.vertrages

Will er das? Wusste er doch selber, dass es mind. 7 Jahre sind und ich bezweifle, dass er ne Ausbildung macht die auf 7+ Jahre ausgelegt ist, sodass das ja gar keine Rolle spielen kann...

Das handhabt jede Versicherung anders... rede mit deiner, die sagen dir schon wie ihr verfahren könnt

notfalls soll der Opa die Prozente deinem Vater/Mutter (Verwandte 1. Grades) überschreiben, die überschreiben die dann dir nur zur theoretisch Max erfahrensten Höhe seit Erhalt des führerscheins

wo ein Wille ist, ist auch ein weg

.... das kann aber Großvaters/Dein Berater/Makler so nicht gesagt haben.

Wer so eine meist sehr teure Variante abschließt, sollte diesen jetzt dann auch einbinden. Er hat bestimmt auch bessere Vorschläge.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da gibt es je nach Unternehmen unterschiedliche Regelungen was die Übertragbarkeit angeht.

Sprich am besten mit deinem Versicherungsvermittler darüber.

Vampire321  11.02.2020, 13:33

So sieht’s aus