Erbgemeinschaft, Eigentumswohnung zum Verkehrswert erweben?
Hallo zusammen,
wie es dir Titel schon sagt, geht es um eine Rechtsfrage in einer Erbgemeinschaft, welche per Testament geregelt ist. Vielleicht kurzer Hintergrund:
Ich habe einen Onkel, dieser ist Pfarrer und hat somit keine Erben. Er hat sich dazu entschlossen sein Erbe, dies besteht aus einem Geldvermächtnis und einer Eigentumswohnung auf 6 Personen (zwei Familien) aufzuteilen. Er ist so eingestellt, dass was in der Familie ist, sollte auch in der Familie bleiben. Jetzt ist es aber so, dass die andere Familie nur aufs Geld aus ist. Sprich die andere Familie würde im Fall der Fälle seine Eigentumswohnung zum bestmöglichsten Preis verkaufen wollen und dies weiß er auch.
Ich sollte mich jetzt erkundigen, ob dies Rechtens ist, wenn er in sein Testament ca. folgendes schreibt: „Herr Max Mustermann hat das Recht, meine Eigentumswohnung XXX zu erwerben, in dem dieser die anderen Personen in der Erbgemeinschaft im Wert des Verkehrswertes auszahlt.“. Kann man so etwas machen? Wenn ja, genügt einfach so eine Formulierung oder doch lieber damit zu einem Notar?
Uns geht es einfach darum, dass diese Eigentumswohnung in Familienbesitz bleibt und dass die andere Familie nicht die Chance hat, den Verkaufspreis absichtlich in die höhe zu treiben. Die Eigentumswohnung direkt auf mich zu schreiben ist hingegen nicht sinnvoll, alleine schon wegen der Erbschaftssteuer, sowie die Hoffnung, dass die andere Familie im Fall der Fälle eventuell doch vernünftig ist.
Schon mal Vielen Dank!
7 Antworten
Also liegt das Testament bereits vor? Weil du oben schreibst: per Testament geeregelt.....
Wer beauftragt dich, dich zu erkundigen?
Wenn der Onkel das genauso möchte, kann er das genauo so reinschreiben. Am besten wäre es, er macht das handschriftlich!!!! Mit Ort, Datum und Unterschrift. Bei einem echten handschriftlich hinterlassenen Testament, kann niemand was sagen.#
Ich muss aber ausdrücklich dazu sagen, dass ein notariell verfasstes Testament wirklich nicht so teuer ist. (weit unter 500 Euro, irgendwie so). Und wenn ich der Onkel wäre, mitsamt einer Eigentumsohnung würde ich das so machen.
Auch damit klar ist,. dass es sein freier Wille war (deshalb ohne Notar dann bitte handschriftlich, auch wenn es die Gesetzgebung nicht unbedingt erfordert).
Du solltest aber noch recherchieren, und im Testament sollte das festgehalten werden, dass ein sachverständigen Gutachten für Ermittlung des Verkehrswertes erbracht werden soll, deren Kosten die Erbengemeinschaft zu tragen hat.
Wegen all dieser Komplikationen würde ich über Notar gehen.
Der Onkel kann übrigens auch den einen aus seinem Testament komplett ausschliessen, oder dem von vorneherein ein Prozentsatz reinschreiben, den dieser in Bar bekommt auch.....Dann hat er gar nix zu vermelden.
Wenn ein Testament da ist : für euch alle gibt es nun mal keinen gesetzlichen Pflichtteil. Deshalb könnte dein Onkel das sogar alles an dich vererben....
Im übrigen: verlasse dich auf die anderen nicht. Wenn denen plötzlich was einfällt, bist du der Trottel. Also wirklich Notar und dort auch festhalten, dass du die Eigentumswohnung bekommst nach Verkehrswert usw.
Du glaubst gar nicht, was passieren kann noch in den Köpfen der anderen.....wenn Onkel verstorben ist. Es muss klipp und klar geregelt sein, dass du die Eigentumswohnung bekommst. (gegen Auszahlung),. Er sollte auch reinschreiben, dass wenn du die Wohnung innerhalb von 5 Jahren v(oder so) dann doch verkaufst, du den Merhgewinn evt. mit den anderen teilst. Sonst wäre das ja auch gemein von dir.....
sollte unbedingt in Prozenten sein. Da sich ja alles in der schnellebigen Zeit ändert.....
Zum 1. Absatz:
Auch ein kathol. Pfarrer hat gesetzliche Erben, allerdings in der Regel keine der ersten Ordnung - Abkömmlinge und Ehe/Lebenspartner- sofern er sich an sein kirchenrecht-liches Enthaltungsgebot gehalten hat. Er ta aber ges. Erben der zweiten Ordnung: das sind seine Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister , danach Neffen und Nichten), sowie der dritten Ordnung (Abkömmlinge der Großeltern = Geschwister de Eltern, danach Cousins und Cousinen.
Wenn der Pfarrer andere Personen zu Erben haben möchte, bedarf es eines Testaments. Damit dieses exakt nach den - mir etwas verworren erscheinenden - Vorstellungen desPfarrers abgefasst wird, empfehle ich dringend, einen Notar aufzusuchen, diesem den Sachverhalt und die pfarrerlichen Wünsche zu erläutern und sich auf dieser Grundlage ein Testament entwerfen und es beurkunden lassen. Unberaten sollte der Pfarrer unter keinen Umständen testieren, weil das möglicherweise für ihn zu kompliziert wäre und daher "in die Hose" gehen könnte.
kannst noch more easy machen
ihr geht jetzt zum notar und tragt dir ein vorkaufsrecht ins grundbuch ein
das steht dann für die immobilie
dann kannst du für einen käufer in den kauf eintreten
wenn sie ganz geschickt sind, kann man da auch schmuh machen
sie holen einen strohmann, der für einen sehr hohen preis kaufen will
diesen preis müsstest du dann zahlen
aber das ist schon richtig strafbar
und dann könntest du nein sagen und er müsste kaufen
mach vorkaufsrecht, das ist sicher und man kann es jetzt direkt machen
Das stimmt so nicht, die Immobilie würde neu geschätzt und der Zeitwert würde zugrunde gelegt. Das ginge über einen Makler und Notar, nicht über einen Strohmann oder willkürliche Angebote.
nein, nur wenn kein käufer da ist
wenn ein käufer da ist, musst du sein angebot bezahlen oder dein vorkaufsrecht verfällt
und über makler geht gar ncihts, für dich scheinen das kompetente menschen zu sein, aber in wirklichkeit ist das ein völlig überflüssiger beruf
Dann wäre das je erst recht dumm, ein Vorkaufsrecht eintragen zu lassen....
Da doch schon vorher fast klar ist, dass die eine Partei die Wohnung nicht will, wartet man den Erbfall ab, besorgt sich einen Makler, der den Zeitwert feststellt und zahlt den anderen aus.
Oder man vermietet das und teilt sich die Miete (und alle Kosten).
nein, am besten wäre es, jetzt zu kaufen
dann finde ich das mit dem vorkaufsrecht nicht schlecht
das steht einfahc, das ist ein vertrag ziwschen den beiden, der pfarrer gewährt, er nimmt an, niemand hat etwas zu melden
im erbfall ist immer behinderter, wenn da 10 leute sitzen
alles falsch. Das Vorkaufsrecht sichert ihm weder die Wohnung noch ist ein Strohmann strafbar
Das kann man schon so formulieren und wäre auch wirksam, wenn auch etwas knapp.
Es handelt sich um ein als Vermächtnis ausgestaltetes Übernahmerecht zum Verkehrswert. Der Vermächtnisnehmer hat dadurch einen Anspruch gegen die Erben.
Ich würde ihm dennoch raten, das Testament notariell beurkunden zu lassen. Das ist gut angelegtes Geld.
Das ist die übliche Vorgehensweise, wenn eine Erbenpartei eine Immobilie nicht will. Dann wird der Wert geschätzt und geteilt.
Dabei zählt weder der frühere Kaufpreis, noch eine utopische Summe, sondern der Zeitwert.
Genau, das wär das einfachste, der Onkel schreibt gleich ins Testament, wer die Wohnung bekommt, und wie viel vom Verkehrswert er ggf. dem anderen zahlt