Erbberechtigung bei Geschwister?
Hi
kann mir bitte jemand diese Frage beantworten: "Ist man Erbberechtigt (Pflichtanteil) wenn ein Geschwisterteil stirbt man aber nicht im Testament auftaucht?
Es sind keine Kinder oder Eltern oder Ehepartner am leben. Keiner Aus (Ordnung 1.) Die nächsten Verwandten Personen wären die Geschwister. (Ordnung.2)
Wenn man jetzt aber nicht im Testament drin steht. Weder als enterbt noch als Erber.
Bekommt dann der Geschwisterteil dennoch einen Pflichtanteil bzw kann ihn einfordern?
3 Antworten
Einen Pflichtteilanspruch haben Geschwister nicht. Es kann indirekt ein Pflichtteil entstehen, wenn ein Pflichtteilberechtiger den Erblasser überlebt und dann selbst verstirbt. Hierbei gilt immer der Todeszeitpunkt.
Wenn man jetzt aber nicht im Testament drin steht.
Kommt darauf an, was im Testmant steht. Wenn da schlicht steht XY wird Erbe, dann gehen die Geschwister leer aus. Wenn da nur steht XY bekommt mein Auto, dann greift die gesetzliche Erbfolge und XY hat Anspruch auf das Auto.
Die Antwort ist exakt und richjtig.
Wie ist das denn bei unverheirateten Einzelkindern ohne eigene Kinder geregelt? Würden da dann ggfs. die Cousins/Cousinen oder Tanten und Onkel erben? (Annahme: Eltern sind auch bereits verstorben)
Bekommt dann der Geschwisterteil dennoch einen Pflichtanteil bzw kann ihn einfordern?
Wenn kein Ehepartner, keine Kinder, keine Eltern ect. vorhanden sind, dann erben die Geschwister, aber wenn ein Testament gemacht wird, dann erben die Geschwister nichts, weil nicht Pflichtteilberechtigt.
Nein, Geschwister haben kein Pflichtteilsrecht.
Davon abzugrenzen ist aber die Frage, wer Erbe geworden ist. Geschwister können natürlich gesetzliche Erben sein. Wenn aber im Testament eine andere Person als Alleinerbe eingesetzt wurde, geht das Geschwisterteil leer aus.