Er zahlt nur 154 Euro Unterhalt?

8 Antworten

Moin

Jeder muss nur soviel zahlen, wie er kann. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtlinien vor, es gibt aber mehr als genug Mangelfälle.

Vermögen ist bei der Unterhaltsberechnung irrelevant, es geht nur um Einkommen!

Wenn der Vater allerdings mietfrei wohnt, egal ob das Haus ihm oder seinen Eltern gehört, kann man seinen Selbstbehalt entsprechend kürzen.

Du darfst vom Vater alle 2 Jahre und bei begründetem Verdacht auf Einkommensänderung vom Vater Einkommensnachweise verlangen. Da das Jugendamt ihn überprüft hat, scheinst du dieses Recht ans Jugendamt abgetreten zu haben. Dort kannst du um Kopien der Unterlagen bitten.

Du kannst versuchen, ihn auf Unterhalt zu veklagen. Bei nicht erreichen des Mindestunterhalts sind manche Gerichte recht streng und nötigen den Vater einen Nebenjob anzunehmen.

Allerdings wird dir das Geld dann an ALG 2 gekürzt, fur dich persönlich ändert sich aldo nichts. Was sich ändert : als ALG 2 Empfänger hast du ansoruch auf Bildung und Teilhabe, was deinen älteren Sohn sportverein, schulessen, klassenfahrten etc finanziert. Du kannst dich von der GEZ befreuen lassen und hast einige andere Vergünstigungen je nach Stadt (kannst auch Geld sparen, indem du zur Tafel gehst)

(btw: der Zahlbetrag in stufe 1 läge bei 257,- und 309,- ab juni 5,- weniger.)

Du unterste Grenze laut Düsseldorfer nach Verdienst liegt bis 1900 Euro bei 354 Euro.

Da hast du wohl Recht und kannst dir das als Vorschuss auch beim Jugendamt holen.

Die werden sich das dann vom Vater wiederholen.

Bin selbst Unterhaltspflichtig und 354 wären noch mal 90 Euro mehr wie ich eh von Anfang an freiwillig zahle obwohl meine Ex das Dreifache von mir verdient.

Düsseldorfer Tabelle hin oder her / gerecht ist sie nicht und oftmals sind die Väter die Leidtragenden.

Wünsche dir schöne Ostern und ein geklärtes Umfeld. LG

KirstenSe  19.04.2019, 09:21
Du unterste Grenze laut Düsseldorfer nach Verdienst liegt bis 1900 Euro bei 354 Euro.
Da hast du wohl Recht und kannst dir das als Vorschuss auch beim Jugendamt holen.
Die werden sich das dann vom Vater wiederholen.

Das ist absoluter Unsinn

waldi72  19.04.2019, 10:42
@KirstenSe

Ja geht so einfach nicht denn er zahlt ja Unterhalt , ansonsten hättest Anspruch auf mind. 160 Euro Unterhaltvorschuss laut UhVorschG.

Abrechenbar auf den Wert der Düsseldorfer ist auch die Hälfte des Elterngeldes.

..und auch die 1080 Selbstbehalt solltest nicht wegstreichen.

Besser wäre eine gemeinsame Lösung zu finden im Interesse des Kindes.

Für den 1 jährigen müsste der Vater mindestens 257,- Euro zahlen.

Ob er sich nun schön gerechnet hat, nicht noch mehr arbeiten gehen kann oder sich einen Nebenjob suchen muss, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

In der Regel ist es, dass ein Unterhaltsverpflichteter alles in seiner Macht stehende tun muss, um zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen. Sein Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro. Kann aber durch mietfreies Wohnen schon gekürzt werden. Wohnt er mit seiner Freundin zusammen? Auch da gilt die Haushaltsersparnis, die zur Reduzierung des Selbstbehaltes führen kann.

Jugendämter sind leider nicht wirklich daran interessiert vor Gericht zu ziehen. Besteht also eine Beistandschaft, dann solltest du im Interesse des Kindes überlegen diese zu kündigen, dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt gehen.

Ein Unterhaltsverpflichteter kann bis 48 Stunden die Woche arbeiten. Ob er nun durch Mehrstunden, Wochenendarbeit oder Minijob sein Gehalt aufbessert ist ihm freigestellt. Aber das Gericht kann durchaus ein fiktives Gehalt anrechnen.

Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle nicht als "in Stein gemeißelt" gewertet werden kann, so halten sich doch fast alle Gerichte an diese Vorlage.

Es wäre also in deinem Interesse zu erfahren was der Kindsvater tatsächlich an Einkommen erzielt, ob er mietfrei wohnt, ob er mit Jemandem zusammen lebt etc.

Was als Einkommen zählt und was man "abziehen" kann vom Nettogehalt, um das bereinigte Netto zu erfahren kannst du hier nachlesen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Was er an Antiquitäten besitzt ist im übrigen irrelevant. Es wird nur Einkommen gerechnet. Er hat das Haus seinen Eltern überschrieben - schon recht ungewöhnlich... Zahlt er denn Miete? Und als Dozent dürfte er auch nicht gerade am Hungertuch nagen... Also: mache entweder beim Jugendamt Druck oder nimm dir einen Anwalt.

Beantrage beim Jugendamt Deines Landkreises eine Beistandschaft.

Die werden dann den Kindesvater überprüfen und können eventuell einen höheren Unterhalt festsetzen- auch durch das Gericht.

Das ist für Dich kostenlos. Allerdings wird Dir das Jobcenter weniger zahlen, sobald der Kindesunterhalt höher ausfällt.

Ich verstehe Dich aber so, dass es Dir eher darum geht, dass er den Regelbetrag auch zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zum Jugendamt und weise auf die Situation hin, wenn die dir dann eine Vorauszahlung geben, dann holen sie sich ja die genauen Daten von ihm ein.

Wenn nicht mehr zu holen ist, dann stimmt die Zahlung und wenn nicht dann wird es von ihm durch´s Amt gefordert.