Entschädigung/Stornogebühr bei Nicht-Erscheinen?

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Durch die Reservierung hat der Gast eine Art Vertrag mit dem Restaurant geschlossen. Wie schon erwähnt wird die Umsetzung des Rechts aber schwierig und das Image darunter leiden.

Bei fest gebuchten Veranstaltungen ist es selbstverständlich eine Stornierungsgebühr zu nehmen bei einzelnen Tischreservierungen gibt es die Möglichkeit bereits sich bei der Reservierung bereits Kredeitkartendaten nennen zu lassen (wie im Ausland und in Sternerestaurnats übilch) und diese ggf. zu belasten.

Gerade an Weihanchten haben die Gäste für so etwas, wenn im Vorfeld angekündigt, verständnis. Alles eine Frage der Kommunikation. Man kann den Gästen ja dann klar machen, dass es darum geht Ihre Reservierung auch be Verspätung aufrecht zu erhalten, Sollten Sie nicht erscheinen können würde in Betrag X berechnet, den sie aber als Gutscheinwert für einen nächsten Besuch anrechnen könnten. So fühlen sie sich nicht über den Tisch gezogen.

Der Wirt kann entschädigung verlangen, wenn die Gästen ihr Essen im voraus bestellt haben.

Haben sie z.b. ein Büffet oder Menue für 30 Personen bestellt und kommen nur mit 20 Personen,müssen sie für 30 Personen bezahlen.

Hi,selbst das würde ich als Gastwird nie und nimmer machen,wenn der gast für 30 Personen bestellt und nur mit 20 kommt würde ich in der Küche es so machen das weniger auf den Tisch kommt! Dann werden eben nicht 30 kleine Schnitzel gemacht sondern nur 20! Wenn dem Besteller 10 Leute fern bleiben weil sie wegen Unwetter nicht anreisen können und du dem Besteller 30 berechnest kommt der bei seinem nächsten runden Geburtstag nicht zu dir! Also man sollte es sich gut überlegen, büsse ich jetzt etwa 150 € ein und er kommt das nächste mal mit allen Leuten und ich mache einen Umsatz von fast 500 € oder ich poche auf die 150 € und der kommt nie wieder und ich verliere die 500 € oder nochmehr weil er ja noch mehr Feiern hat! Und wer Gastwirt ist und weiterhin Gäste haben will macht da schon das richtige!

Gruß Cosel

@Cosel

Hier würde ich SissyMaria aber eher zustimmen geben, egal ob es nun rechtens ist oder nicht. Was ist denn, wenn z.B. ein besonderes Buffet bestellt wurde mit Gerichten, die nicht auf der Tageskarte sind und die der Wirt/Koch extra nur für die Gäste eingekauft hat? Dann kann er doch nicht einfach auf seinen Kosten sitzenbleiben. Also da würde ich den Gästen das zumindest genau so erklären und ihnen dann das überschüssige Essen einpacken und berechnen.

In einem besonderen Fall, einer Trauerfeier, kommt es auch immer wieder vor, dass z.B. für 40 Personen bestellt wird, der Wirt Kuchen & Häppchen oder ganze Menüs vorbereitet und am Ende kommt nicht einmal die Hälfte der Trauergemeinde zum Essen... Einerseits würde ich mir als Wirt da sehr doof vorkommen, irgendetwas zu sagen (weil Trauerfeier), aber andererseits muss ich doch auch an meine Finanzen denken, oder nicht? Was macht man da? Sollte man vielleicht einen Festpreis pro Person mit dem Gastgeber absprechen und den dann auch kassieren? Also 40 Personen berechnen, auch wenn nur 20 da waren? Immerhin wurde die Arbeit im Vorfeld für 40 Gäste geleistet.

Um auf meinen Ausgangspost zurückzukommen: Wir hatten eine Weihnachtskarte mit 3 neuen Gerichten im Angebot, auf denen wir nun sitzen. Klar können wir jetzt für die nächsten paar Wochen wiederum eine neue Speisekarte machen, bis diese speziellen Gerichte auch aufgebraucht sind, aber das ist doch nicht ökonomisch für uns! Wir haben die Lebensmittel, vor allem Fleisch, für Weihnachten natürlich kiloweise gekauft und haben damit gerechnet (wortwörtlich), dass wir auch den Großteil loswerden. Jetzt ist unsere Kasse nicht mal halb so voll wie unsere Tiefkühltruhe...

Sollte man Gäste bei der Reservierung anzahlen lassen??

Anstatt diese dämliche 7%-Mwst für Hotels einzuführen hätten sich die Politiker mal lieber mit der Gesetzgebung beschäftigen sollen....

Moin, Nein rein rechtlich gibt es da aber keine Chance. Aber da hängt doch ein schwehrer Konzeptfehler vor, weil es gibt nun inzwischen mehr als ein Konzept wie man so etwas umgeht. Gruß Pulli

Von der rechtlichen Handhabe, falls es eine geben sollte, mal ganz abgesehen: wenn man möchte, dass die Gäste nie wieder kommen, kann man das sicher verlangen. Ich gehe nur davon aus, dass so etwas im Vorfeld vereinbart sein müsste. Damit hinterher zu kommen, fände ich äußerst dreist und es ist vermutlich auch rechtens.

Wenn der Wirt das macht, hat er die Gäste vermutlich für immer los. Wenn er das möchte, dann sollte er auf jeden Fall eine Rechnung schicken.