Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wie und wo eintragen
Hallo, habe erst für dieses Jahr meine Lohnsteuerklasse von 1 auf 2 ändern lassen. Allerdings bin ich seit Ende 2008 bereits alleinerziehend. Wie und wo muß ich in der Einommenssteuererklärung für 2009 dieses angeben. Im Mantelbogen steht auch etwas von dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der € 1308 betragen soll. Heißt das, daß ich diesen Betrag zurück bekomme? Oder bekomme ich die Differenz von dem, was ich bereits mit Steuerklasse 1 an Lohnsteuer gezahlt habe un dem, was ich mit Steuerklase 2 hätte zahlen müssen? Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
Weder noch !
Du stehts allein im Mantelbogen und die Daten Deines Kindes in der Anlage K. Fertig ! Dann bist Du alleinstehend mit Kind. Aber: Du machst Angaben in Zeile 80 des Mantelbogens ? Lebst Du z.B. mit Deiner Mutter in einem Haushalt, oder Deinem Freund ? Dann bist Du nicht alleinstehend ! und bekommst keinen Freibetrag, sonst gehts automatisch aufgrund der normalen Eintragungen. Der Finanzbeamt sieht das dann auch an den Angaben in der Anlage K (Kind), da gibts Du ja die Anschrift des anderen Elternteils usw. an.
Fraglich ist, ob Du überhaupt fürs abgelaufene Jahr den Freibetrag bekommst. 1 und 2 bei der Steuerklasse sagen zwar aus, dass Du nicht verheiratet bist, aber Du kannst ja mit einer erwachsenen Person zusammen gelebt haben.
Solltest Du den Status ...allein.... im laufenden Jahr ändern, dann musst Du sogar die Steuerklasse wieder ändern !
Ein Besuch beim Steuerberater hilft bestimmt weiter !
Der Freibetrag ist, wie der Name schon sagt, ein Betrag der von der Steuer befreit ist.
Somit erhälst Du nur Deinen persönlchen Steuersatz davon erstattet.
Der liegt ca. zwischen 0,00 % und 45 %
Der Betrag von 1.308 senkt dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuerlast.
Das mit den Steuerklassen habe ich nicht verstanden. Was hat denn die Lohnsteuerklasse mit der festzusetzenden Einkommensteuer zu tun?
Ich weiß, was die LStKl regelt. Und was hat sie nun mit der tatsächlcih festzusetzenden ESt zu tun? Außer dass die LSt eben angerechnet wird nach § 36 (2) EStG...
Du versteuerst alles, was monatlich über den Betrag hinausgeht. Nachweisliche Steuerklasse 2 hat einen feste Betrag der nicht versteuert wird. Bei mir waren es noch 1200. Klartext: Wenn du unter 1308 verdienst, zahlst du nix.
Gruß
Jonandi
Ist das eine Witzantwort?
ja, muss wohl so sein :-))
die Lohnsteuerklasse regelt den monatlichen Steuerabzug vom Lohn - also wird bei Klasse 2 der Freibetrag gleich monatlich berücksichtigt, so dass weniger Lohnsteuer bezahlt werden muss.