Elektrocheck Pflicht?

2 Antworten

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Privatleute müssen ihre eigenen elektrischen Anlagen/ Geräte die sie selber benutzen nicht prüfen lassen.

Gewerbetreibende die Mitarbeiter beschäftigen, sind von Seiten der Berufsgenossenschaft her dazu verpflichtet. Ebenso kann die Inhaltsversicherung eine Überprüfung der Elektroanlage einfordern.

Wer ( Mieter/ Vermieter ) welche Teile überprüfen muss, ergibt sich im Regelfall aus dem Miet-/ Pachtvertrag.

MrBubble91 
Fragesteller
 02.01.2018, 08:33

Also wir haben hier einen Großmieter und mehrere kleine Mieter so wie mich. Auch die Geräte vom Großmieter sind nicht geprüft.

ProfDrDrStrom  02.01.2018, 09:19
@MrBubble91

Gewerbetreibende mit Mitarbeitern müssen die eigenen Elektrogeräte prüfen lassen und die Prüfung auch selber beauftragen und finanzieren (BG-Vorschrift).

Bei gemieteten Dingen, kommt es auf die Verträge an, ob dort steht wer den Unterhalt/ Wartung übernimmt.

MrBubble91 
Fragesteller
 02.01.2018, 10:46
@ProfDrDrStrom

In meinem Vertrag steht nichts bzgl. der Wartung der Geräte. Also wird auch keine Wartung vorgenommen?

ProfDrDrStrom  02.01.2018, 11:06
@MrBubble91

Was du gemietet hast, muss demnach von dir auch gewartet/ geprüft werden bzw. die Prüfung beauftragt werden.

Wenn mit dem Elektrocheck die BGV A3 (neu GUV..) gemeint ist, gelten folgende Regeln: (Die BGV A3 wurde umbenannt in GUV I 5190 bzw. DGUV Vorschrift 3)

Die Prüffrequenz hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr bzw alle zwei Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich.

Die Prüfung obligt dem Eigentümer / Betreiber der Geräte. Die DGUV-Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

MrBubble91 
Fragesteller
 02.01.2018, 09:12

Also der Vermieter ist auch der Eigentümer der Geräte, aber nicht mein bzw. unser Arbeitgeber, weshalb dieser von der Berufsgenossenschaft ausgeschlossen ist.

GFS18  03.01.2018, 07:36
@MrBubble91

Wenn der Vermieter ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, ist auch das Mitglied in einer Berufsgenossenschaft und damit den Regeln der Berufsgenossenschaft unterworfen. Also Geräte die der Vermieter zur Nutzung im Rahmen der Mietverträge zur Verfügung stellt, müssen auch von ihm geprüft werden. Geräte die von den einzelnen Mietern zur Verfügung gestellt werden, müssen auch von denen geprüft werden.