Elektrocheck Pflicht?
Hallo,
habe ein Büro gemietet und nutzen die Küche gemeinschaftlich. In den Küchen befinden sich Mikrowellen und Spülmaschinen sowie kleinere Elektrogeräte wie Wasserkocher.
Im alten Gebäude, wo ich vorher gemietet hatte, wurden alle Elektrogeräte geprüft, im neuen Gebäude wurde es laut den anderen Mietern noch nie gemacht.
Es interessiert mich, ob es "freiwillig" ist ein E-Check durchzuführen oder verpflichtend für den Eigentümer bzw. Vermieter des Bürogebäudes.
2 Antworten
Privatleute müssen ihre eigenen elektrischen Anlagen/ Geräte die sie selber benutzen nicht prüfen lassen.
Gewerbetreibende die Mitarbeiter beschäftigen, sind von Seiten der Berufsgenossenschaft her dazu verpflichtet. Ebenso kann die Inhaltsversicherung eine Überprüfung der Elektroanlage einfordern.
Wer ( Mieter/ Vermieter ) welche Teile überprüfen muss, ergibt sich im Regelfall aus dem Miet-/ Pachtvertrag.
Gewerbetreibende mit Mitarbeitern müssen die eigenen Elektrogeräte prüfen lassen und die Prüfung auch selber beauftragen und finanzieren (BG-Vorschrift).
Bei gemieteten Dingen, kommt es auf die Verträge an, ob dort steht wer den Unterhalt/ Wartung übernimmt.
In meinem Vertrag steht nichts bzgl. der Wartung der Geräte. Also wird auch keine Wartung vorgenommen?
Was du gemietet hast, muss demnach von dir auch gewartet/ geprüft werden bzw. die Prüfung beauftragt werden.
Die Prüffrequenz hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr bzw alle zwei Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich.
Die Prüfung obligt dem Eigentümer / Betreiber der Geräte. Die DGUV-Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.
Also der Vermieter ist auch der Eigentümer der Geräte, aber nicht mein bzw. unser Arbeitgeber, weshalb dieser von der Berufsgenossenschaft ausgeschlossen ist.
Wenn der Vermieter ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, ist auch das Mitglied in einer Berufsgenossenschaft und damit den Regeln der Berufsgenossenschaft unterworfen. Also Geräte die der Vermieter zur Nutzung im Rahmen der Mietverträge zur Verfügung stellt, müssen auch von ihm geprüft werden. Geräte die von den einzelnen Mietern zur Verfügung gestellt werden, müssen auch von denen geprüft werden.
Also wir haben hier einen Großmieter und mehrere kleine Mieter so wie mich. Auch die Geräte vom Großmieter sind nicht geprüft.