Elektrische Zigarettenstopfmaschine erlaubt oder verboten?
Habe auf verschiedenen Webseiten, die elektrische Zigarettenstopfmaschinen anbieten, gelesen, dass diese in Deutschland angeblich verboten seien aufgrund "TabakStG $6 Abs. 1 Nr. 3 und Absatz 2".
In eben diesem Paragraphen, indem es über Steuerbefreiungen geht, lese ich aber nicht das Geringste über irgendwelche Zigarettenstopfmaschinen, weder über elektrische noch über mechanische. Zudem ist der Absatz 2 seit 2010 aufgehoben worden, ebenso wie Abs. 1 Nr. 5. Kann es sein, dass dieses Verbot aufgehoben wurde, aber kaum publik ist? Wie gesagt, wer sich diesen Paragraphen aufruft, wird dort nicht von einem Verbot elektrischer Zigarettenstopfmaschinen finden.
4 Antworten
In Deutschland ist der Verkauf von elektrischen Zigarettenmaschinen verboten, dies regeltdas Tabaksteuergesetz in § 30 1.) 3. und 2)
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162265.htm
Zitat: Geräte, die keine einfachen Geräte im Sinn des Absatzes 1 Nummer 3 sind, dürfen Privatpersonen nicht zum Kauf angeboten oder zur Herstellung von Zigaretten aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak bereitgestellt werden.
Händler die gegen das Verkaufsverbot verstossen müssen mit Bussgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Gebrauch ist legal, solange man nicht gewerbsmässig Zigaretten herstellt, wobei der Zoll gerne beim Gebrauch von elektrischen Zigarettenmaschinen die gewerbsmässige Nutzung einfach voraussetzt. Da es einige tollkühne Händler in Deutschland gibt die diese Geräte trotz Verbot verkaufen, diese Händler aber früher oder später alle einen Hausbesuch vom Zoll bekommen werden, habe ich mir meine elektrische Maschine vorsichtshalber im EU Ausland gekauft, dort sind diese Maschinen erlaubt, und man ist sicher dass die eigenen Daten nicht bei deutschen Behörden landen. Da es keine EU Zollgrenzen mehr gibt ist der Online Kauf eines solches Gerätes ohne Problem möglich.
Grade egal, ob die verboten sind oder erlaubt, ausschlaggebend ist, dass sie nichts taugen! Und am wenigsten taugen die von der Fa. "Deine Stopfmaschine" mit Sitz in der Schweiz! Hier wartest Du erst mal ewig lange, dass Du Dir schon überlegst das Rauchen abzugewöhnen, aber du hast ja schon im Vorfeld bezahlt, also wartest Du............... und dann liefert der Saftladen und dann kommt einer der dortigen Ladenhüter, nämlich ein elektrisches Taugenichtsmaschinchen an, so ein Teil, das keiner mehr kauft, weil es einfach nichts taugt!
Wen interessiert das. Wenn du dir so ein Ding kaufst, wird nicht gleich die Steuerfahndung auftauchen-
Du wirst ja wohl kaum in die gewerbsmäßige Produktion eintreten wollen.
Wenn ich die Frage stelle, habe ich auch einen Grund dazu - ob dir das passt oder nicht. Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, dann lass bitte solche blöden Kommentare, die weder mir noch anderen weiterhelfen, die das interessiert. Bist wohl auch nur ein Punktesammler, der überall seinen Senf dazugeben muss, auch wenn es weniger wert ist als Dreck unterm Fingernage.
Mir ist nicht bekannt, dass der Kauf und die Nutzung elektrischer Stopfmaschinen verboten sei...