Einzug ins leerstehende Haus und mietfrei wohnen?

10 Antworten

Wenn Du Generalvollmacht hast, kannst Du mit dem Haus machen, was Du willst. Also auch selbst mietfrei einziehen. Ob es rechtliche Probleme gibt?

Doch nur dann, wenn es irgend jemand gibt, der berechtigt etwas dagegen haben kann, dass Du in dem Haus wohnst. Das ist rein objektiv nur die Tante, die Dir aber nun mal die Vollmacht erteilt hat. Dass sie selbst nicht mehr vermietet hat, heißt noch lange nicht, dass sie es auch nicht duldet, dass ihr Verwandter, also ihr Bevollmächtigter und künftiger Alleinerbe einzieht. Noch dazu, wenn dadurch sicher gestellt wird, dass das Haus in Ordnung gehalten wird.

Mach einfach. Wer etwas dagegen hat, wenn nicht die Tante, müßte Dich auf Räumung verklagen und dazu fehlt vermutlich die nachvollziehbare Begründung.

Du kannst Dich auch problemlos als Bewohner beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreibst Du "i.V." selbst. Bei den Versorgern meldest Du Dich ganz normal an. Wenn z. B. die Gemeinde will, dass z. B. der Wasserbezug nur über den Eigentümer bzw. Vermieter geht, kommt wieder Deine "i.V." ins Spiel.

Somit sehe ich absolut kein Problem.

Falls der Tante das Geld für das Altenheim nicht reicht und es ans Eingemachte gehen soll, könnte es natürlich sein, dass das Haus verkauft werden muss, um mit dem Erlös die Heim- und Pflegekosten zu decken. Dann könntest Du so lange weiter drin wohnen, bis ein Käufer gefunden wird, der Dich ggf. mittels Räumungsklage hinaus befördert.

Spätestens in dieser Situation könnte es sehr nützlich sein, das Haus wieder ordentlich zu vermieten, um die Einnahmen zu erzielen, die für die Kosten der Tante erforderlich sind. Gut möglich, dass Du dann besser auch eine anständige Miete zahlst, bevor das Haus doch noch verkauft wird.

imager761  28.12.2017, 18:01
Wenn Du Generalvollmacht hast, kannst Du mit dem Haus machen, was Du willst. Also auch selbst mietfrei einziehen.

Falsch: Das übersieht das Verbot eines Insichgeschäfts n. § 181 BGB nun völlig.

Ohne notariell beglaubigte Erlaubnis/Zustimmung, bei der sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit der Erklärenden zu überzeugen hätte, ist davon nur dringend abzuraten.

bwhoch2  28.12.2017, 20:26
@imager761

Es wird doch kein Mietvertrag geschlossen. Also findet kein Geschäft statt. Es ist allenfalls eine nicht ganz legale Hausbesetzung gegen die wohl niemand was unternehmen würde.

Kein Hauseigentümer ist gezwungen, Miete zu verlangen. Nirgendwo gibts ein Gesetz, das Mieter oder sonstige Bewohner einer Wohnung verbietet.

Es sei denn, das Eigentum gehört dir nicht, und/oder ud hast keine Erlaubnis.

Aber WER will dir das in deinem Fall verbieten? Der Einzige, der das Könnte, wäre deine Tante bzw ihr Bevollmächtigter.

Es ist wahrscheinlich so, das Du das Haus selber mieten kannst und den fiktiven Mietpreis bestimmen. Die Nebenkosten must Du auf jeden Fall zahlen. Ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung muss natürlich versteuert werden. Du kannst aber das Haus (als Verwalter) renovieren und die kosten absetzten. Als Angehöriger gibt es grenzen um wieviel billiger Du das Haus anmieten darfst ohne das es juristisch bzw. steuerlich ein Problem wird.Wenn sich aus der Vermietung an Dich ein Guthaben ergibt, so kann dies im Rahmen der Pflegekosten durchaus auch eine Rolle spielen. Also nur so tun und nichts zahlen dürfte so nicht gehen.

66Guido 
Fragesteller
 28.12.2017, 11:35

Wie sieht es denn aus, wenn ein Mietvertrag über mietfreies wohnen erstellt wird?

Nordan  28.12.2017, 11:40
@66Guido

Theoretisch könnte das Haus als Dienstwohnung gelten. Aber ein mietfreies wohnen must du als geldwerten vorteil versteuern, soweit ich weis. Auserdem wäre es ein Geschäft zum Nachteil Deiner Tante und das kann dich die Vormundschaft kosten.

Wie wäre es, wenn Du mit Deiner Tante darüber sprichst?

Was Du vorhast, klingt nach einem verbotenen Insichgeschäft (§ 181 BGB), weil Du als Vertreter Deiner Tante Dir selber gestatten willst, das Haus mietfrei zu nutzen.

66Guido 
Fragesteller
 28.12.2017, 11:31

Wie kann ich mich rechtlich absichern wenn sie ja sagt?

johnnymcmuff  28.12.2017, 13:03
@66Guido

Wenn sie ja sagt, kann man das schriftlich vereinbaren und es wäre gut, wenn unabhängige Zeugen dabei wären, Dann kann Dir auch keiner was nachsagen bzw. anlasten.

Grundsätzlich sehe ich da keine Probleme, wenn Du Alleinerbe wirst. Bei einer Erbengemeinschaft könnten Forderungen durch die Miterben entstehen, da Du die Mietsache genutzt hast.