Einvernehmliche Kündigung Chef will nicht

4 Antworten

Eine einvernehmliche Kündigung würde ebenfalls eine Sperre auslösen, da du ja dann deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast.

Auch Arbeitgeber zahlen in die Arbeitslosenversicherung und sehen es nicht gerne, wenn Leistungen erschlichen werden.

Wer hindert dich denn daran, dir zuerst eine Andere Arbeit zu suchen, dann fristgerecht zu kündigen und nahtlos zu wechseln? das wäre der übliche Weg.

Isabelle0108 
Fragesteller
 21.03.2015, 17:25

Ja das ist mein Plan , meine neue Stelle hab ich ab 04.05 und meine derzeitige Situation ( Mobbing ) ist nicht mehr auszuhalten. Bin jetzt 7 Jahre dabei und das letzte Monat war Horror . Ich wollte den April überbrücken .

Du meinst wohl einen Aufhebungsvertrag ... selbst wenn Du einen schließt, kannst Du trotzdem eine Sperrzeit bekommen - genauso wir bei Eigenkündigung ...

außerdem solltest Du nicht auf den Arbeitslsoengeldbezug pokern, sondern such Dir lieber erstmal eine andere Arbeit und kündige dann ...

Isabelle0108 
Fragesteller
 23.03.2015, 08:31

Ich habe eine neue Arbeit ab Mai , kann da nicht mehr arbeiten ( Mobbing) und wollte den April überbrücken .

frodobeutlin100  23.03.2015, 19:33
@Isabelle0108

eine einvernehmliche Regelung geht aber nur, wenn beide Parteien zustimmen ...

wenn Du es da nicht mehr aushälst wegen Mobbing, musst Du das gegenüber der Agentur für Arbeit beweisen können, nur dann gibt es keine Sperrzeit bei Eigenkündigung - z.B. durch ärztliche Atteste etc.

andere Variante Du nimmst erst den Dir zustehenden Urlaub und lässt Dich dann krankschreiben - sollte bei Mobbing eigentlich kein Problem sein

Mit anderen Worten, Du willst sehenden Auges deinen Arbeitsplatz aufgeben, ohne einen neuen zu haben und Dich dann in der sozialen Hängematte ausruhen ?

Such Dir einen neuen Job und kündige dann (und nicht vorher !) deinen alten. Dann brauchst Du kein Arbeitslosengeld.


Isabelle0108 
Fragesteller
 21.03.2015, 20:34

Nein ich hab einen Nebenjob ab Mai , ich halte es nur nicht mehr aus in dieser Firma . Wollte den April überbrücken

dervagabund  22.03.2015, 10:06
@Isabelle0108

Dann wirst Du noch einen Monat lang die Zähne zusammenbeißen müssen.

Isabelle0108 
Fragesteller
 21.03.2015, 20:34

Neuen Job nicht Nebenjob

Wie sieht das bei 7 Jahren mit Kündigungsfrist aus? Ausserdem hast Du von Januar bis Ende April auch noch ein paar Tage Urlaubsanspruch, oder?

Isabelle0108 
Fragesteller
 21.03.2015, 20:37

In meinen Arbeitsvertrag stehen 14 Tage Kündigungsfrist . Und ja den Urlaub konsumiere ich natürlich . Es geht um 2-3 Wochen die ich mit Hilfe einer einvernehmlichen überbrücken wollte .