Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme
Hallo wollte mal wissen ob mir Einstiegsgeld zusteht? Fange ab Februar an zu Arbeiten habe einen Bruttolohn von 1070 euro. Hat vieleicht Jemand erfahrung in dem Gebiet?
MfG Larry.
5 Antworten
Einstiegsgeld: Variante 1: Nehmen Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich auf und verdienen dabei nicht mehr als 1.300,- € Brutto, so kann das** jobcenter Wolfenbüttel** ein Einstiegsgeld gewähren. Haben Sie anspruchsberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt, so erhöht sich diese Einkommensgrenze um 150,- € für jedes Kind.
Variante 2: Nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter auf, kann ein Einstiegsgeld gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist eine tragfähige Existenz. Zur Prüfung der Voraussetzungen bringen Sie bitte einen aussagekräftigen Businessplan nebst Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau mit. Im Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner können Sie erörtern, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Ein Antrag auf Einstiegsgeld ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Sollte Ihr Anspruch während des Förderzeitraumes entfallen, so wird das Einstiegsgeld für die Dauer der Bewilligung weiter gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass die zugrunde gelegte Beschäftigung weiterhin besteht.
Quelle: Tipps, Tricks und Hilfen für Arbeitslosengeld II-Empfänger zur Arbeitsaufnahme
Das Einstiegsgeld – geregelt in § 29 SGB II - kommt als Instrument aus der Tradition des BSHG.
24 ARGEN bzw. kommunale Träger in Sachsen-Anhalt sind für das Thema gewonnen worden.
Ich würde es einfach bei der zuständigen Arge beantragen.
Hallo, habe mir nochmal den § 29 SGB II angesehen, es handelt sich hier um eine "Kann" keine "Muß" Leistung. Somit ist das abhängig von dem ausgeübten Ermessen der jeweils zuständigen ARGE.
Viel Glück ;-))
Mit Einstiegsgeld meinst du sicherlich eine Vorauszahlung des Gehaltes oder?
Also zum Ersten hast du kein Anrecht auf Einstiegsgeld. Du kannst deinen künftigen Arbeitgeber sicherlich fragen ob er sowas macht (wenn ja ist das ein ziemlich netter und guter Arbeitgeber). In der Regel aber wird ein Einstiegsgeld nicht genehmigt
MFG
MorogOth
Ich meinte von der Arge.Alg2
dann musst du das dazu schreiben ^^ ich bin davon ausgegangen dass du nach der schule jetzt anfängst zu arbeiten ^^
Ich würde halt aufs Amt gehen und denen alles schildern.Nicht umsonst heisst es jede Änderung ist mit zu teilen.
Du kannst ein Überbrückungsgeld bis zu r ersten Gehaltszahlung beantragen. Wenn du im Leistungsbezug AlG 2 stehst bekommst du Ende Januar, dann deine Leistung noch für Februar. Dann kommt es darauf an, wann deine Gehalt ausgezahlt wird, ob du es zurück zahlen musst, oder nicht.** Auf jeden Fal**l musst du den Antrag VORHER stellen, bevor du dort anfängst.
Das nennt sich Überbrückungsgeld, kannst Du beantragen
Ja alles gut und schön aber ich komme aus sachsen-anhalt.