Ein "Unternehmen" will mir ein Vertrag aufzwingen..., muss ich mich damit rumschlagen?

7 Antworten

wollen die jetzt einen vetrag mit dir mahcen oder hast du bereits eine vertragsbestätigung bekommen, aufgrund der du zahlen sollst?

wenn du dich im internet informiert hast, sollten da auch entsprechende lösungen stehen.

am besten schickt man die kündigung ode rwiderspruch was du auch amchst, per gerichtsvollzieher, das kostet 15 bis 20 euro und es gilt als zugestellt, wenn es im briefkastengelandet ist.

Servet1987 
Fragesteller
 25.06.2012, 17:58

Nein die Gegenseite will mir quasi den Vetrag aufzwingen, sie denken ich würde einfach zahlen. Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt oder überhaupt zu zahlen. Mein Problem ist nur, dass dieses Unternehmen, für Meine darin investierte Zeit und vor allem Nerven, zahlen soll. Damit will ich u. a. auch bezwecken, dass solche unseriösen Unternehmen nicht einfach weitermachen und andere Leute abzocken...

Hallo,

da würde ich mich einfach mal an den Verbraucherschutz wenden. Es kommt darauf an ob die vom Unternehmen gesetzte Widerrufsfrist gesetzlich in Ordnung ist. Hol dir wie gesagt Rat vom Fachmann. Hier sind es eher Spekulationen, weil niemand den genauen Hintergrund kennt. Aber Schadensersatz wirst du wohl eher nicht bekommen.

Viele Grüße

falls du einen Vertrag abgeschlossen hast gibt es eine widerufsfrist und ein ganz normales Kündigungsrecht.Falls du keinen vertrag abgeschlossen hast,kannst du den Verein verklagen wegen Belästigung oder auf schadensersatz falls du den schaden nachweisen kannst.

Servet1987 
Fragesteller
 25.06.2012, 17:50

Falls ich dieses Unternehmen wegen Belästigung verklage, wie läuft das ab? Lege ich eine Summe fest, die meine Zeit und Nerven,... gekostet haben? Ist das dann diese sogenannte "Streitsumme"??

Danke für deine Nachricht

MinaBerlin  25.06.2012, 17:58
@Servet1987

Du darfst da gar nichts festlegen. Das Gericht würde so etwas entscheiden. Aber du wirst kein Schadensersatz bekommen. Denn wenn du keinen Vertrag eingegangen bist, dann kannst du auch keinen vertraglichen Schadensersatz nach den §§ 280 ff. BGB verlangen. Und einen Schadensersatz aus § 823 BGB wirst du auch nicht erhalten, da kein absolutes Recht von dir verletzt wurde, wie z.B. dein Leben, deine Gesundheit, deine Freiheit oder dein Eigentum.

Servet1987 
Fragesteller
 25.06.2012, 18:07
@MinaBerlin

Gesundheit: Sie haben meine Psyche sehr gereizt, indem sie mehrfach versucht haben mir einzureden, dass ich 1. ein Vetrag eingegangen wäre, 2. das mein Widerruf nicht fristgerecht einging, das Ganze hat bei mir Unruhe und Angst ausgelöst...

Freiheit: Statt mich auf meine Hausaufgaben zu konzentrieren und wirklich wichtigere Dinge zu erledigen musste ich mich mit denen rumschlagen(E-Mail Verkehr, Recherche, Telefonate,.....) Auch haben sie unser Hausfrieden gestört, denn zuhause dachten alle, dass ich wirklich da was eingegangen wäre.

MinaBerlin  25.06.2012, 18:35
@Servet1987

Eine Verletzung deines Freiheitsrechts wäre, wenn man dich an einem Ort festhält, dich also einsperrt.

Und für eine Gesundheitsverletzung reicht es auch nicht. Nach § 249 I BGB ist bei einem Schadensersatz der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn "der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre". Wie willst du das bemessen? Ich weiß zwar nicht in welchem Ausmaß du belästigt wurdest, aber wenn es so ist wie ich denke, dann wird dir kein Gericht dafür einen Schadensersatz zusprechen. Schadensersatz wegen eines immatriellen Schadens bekommst du, wenn du z.B. sexuell missbraucht wurdest oder bedroht wurdest und als Folge nachweisbare psychische Störungen erlitten hast.

Viele Grüße

MinaBerlin  25.06.2012, 18:36
@Servet1987

Eine Verletzung deines Freiheitsrechts wäre, wenn man dich an einem Ort festhält, dich also einsperrt.

Und für eine Gesundheitsverletzung reicht es auch nicht. Nach § 249 I BGB ist bei einem Schadensersatz der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn "der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre". Wie willst du das bemessen? Ich weiß zwar nicht in welchem Ausmaß du belästigt wurdest, aber wenn es so ist wie ich denke, dann wird dir kein Gericht dafür einen Schadensersatz zusprechen. Schadensersatz wegen eines immatriellen Schadens bekommst du, wenn du z.B. sexuell missbraucht wurdest oder bedroht wurdest und als Folge nachweisbare psychische Störungen erlitten hast.

Viele Grüße

Servet1987 
Fragesteller
 26.06.2012, 11:05
@MinaBerlin

Danke für deine Antworten

Das Widerspruchsrecht im Fernabsatz beginnt zu laufen, wenn der Anbieter eindeutig auf dieses Recht hingewiesen hat. Bei Geschäften die ****irregulär zustande gekommen**** sind, gibt es diese Frist überhaupt nicht.

Das Du einen Vertrag eingegangen bist ,müssen Sie beweisen,wenn Sie es können,hast Du schlechte Karten.wenn Die es nicht beweisen können lass Dich verklagen.