Ein "Unternehmen" will mir ein Vertrag aufzwingen..., muss ich mich damit rumschlagen?
Hallo Liebe Leser,
ein, im Internet durch Unseriösitäten aufgefallenes, Unternehmen, will mir ein Vetrag aufzwingen. Nun habe ich denen eine E-Mail geschickt, dass ich kein Vertrag eingegangen bin und mein nächster Schritt der rechtliche Weg sein wird. Daraufhin haben die mir geschrieben, dass ich verspätet widerrufen hätte.
Mein Anliegen; Ich möchte nicht nur das dieses Unternehmen mich nicht mehr kontaktiert, sondern auch das meine Zeit und Nerven die "für so ein quatsch" verloren ging und geht, von dem unseriösen Unternehmen bezahlt wird.
7 Antworten
wollen die jetzt einen vetrag mit dir mahcen oder hast du bereits eine vertragsbestätigung bekommen, aufgrund der du zahlen sollst?
wenn du dich im internet informiert hast, sollten da auch entsprechende lösungen stehen.
am besten schickt man die kündigung ode rwiderspruch was du auch amchst, per gerichtsvollzieher, das kostet 15 bis 20 euro und es gilt als zugestellt, wenn es im briefkastengelandet ist.
Nein die Gegenseite will mir quasi den Vetrag aufzwingen, sie denken ich würde einfach zahlen. Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt oder überhaupt zu zahlen. Mein Problem ist nur, dass dieses Unternehmen, für Meine darin investierte Zeit und vor allem Nerven, zahlen soll. Damit will ich u. a. auch bezwecken, dass solche unseriösen Unternehmen nicht einfach weitermachen und andere Leute abzocken...
Hallo,
da würde ich mich einfach mal an den Verbraucherschutz wenden. Es kommt darauf an ob die vom Unternehmen gesetzte Widerrufsfrist gesetzlich in Ordnung ist. Hol dir wie gesagt Rat vom Fachmann. Hier sind es eher Spekulationen, weil niemand den genauen Hintergrund kennt. Aber Schadensersatz wirst du wohl eher nicht bekommen.
Viele Grüße
falls du einen Vertrag abgeschlossen hast gibt es eine widerufsfrist und ein ganz normales Kündigungsrecht.Falls du keinen vertrag abgeschlossen hast,kannst du den Verein verklagen wegen Belästigung oder auf schadensersatz falls du den schaden nachweisen kannst.
Du darfst da gar nichts festlegen. Das Gericht würde so etwas entscheiden. Aber du wirst kein Schadensersatz bekommen. Denn wenn du keinen Vertrag eingegangen bist, dann kannst du auch keinen vertraglichen Schadensersatz nach den §§ 280 ff. BGB verlangen. Und einen Schadensersatz aus § 823 BGB wirst du auch nicht erhalten, da kein absolutes Recht von dir verletzt wurde, wie z.B. dein Leben, deine Gesundheit, deine Freiheit oder dein Eigentum.
Gesundheit: Sie haben meine Psyche sehr gereizt, indem sie mehrfach versucht haben mir einzureden, dass ich 1. ein Vetrag eingegangen wäre, 2. das mein Widerruf nicht fristgerecht einging, das Ganze hat bei mir Unruhe und Angst ausgelöst...
Freiheit: Statt mich auf meine Hausaufgaben zu konzentrieren und wirklich wichtigere Dinge zu erledigen musste ich mich mit denen rumschlagen(E-Mail Verkehr, Recherche, Telefonate,.....) Auch haben sie unser Hausfrieden gestört, denn zuhause dachten alle, dass ich wirklich da was eingegangen wäre.
Eine Verletzung deines Freiheitsrechts wäre, wenn man dich an einem Ort festhält, dich also einsperrt.
Und für eine Gesundheitsverletzung reicht es auch nicht. Nach § 249 I BGB ist bei einem Schadensersatz der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn "der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre". Wie willst du das bemessen? Ich weiß zwar nicht in welchem Ausmaß du belästigt wurdest, aber wenn es so ist wie ich denke, dann wird dir kein Gericht dafür einen Schadensersatz zusprechen. Schadensersatz wegen eines immatriellen Schadens bekommst du, wenn du z.B. sexuell missbraucht wurdest oder bedroht wurdest und als Folge nachweisbare psychische Störungen erlitten hast.
Viele Grüße
Eine Verletzung deines Freiheitsrechts wäre, wenn man dich an einem Ort festhält, dich also einsperrt.
Und für eine Gesundheitsverletzung reicht es auch nicht. Nach § 249 I BGB ist bei einem Schadensersatz der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn "der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre". Wie willst du das bemessen? Ich weiß zwar nicht in welchem Ausmaß du belästigt wurdest, aber wenn es so ist wie ich denke, dann wird dir kein Gericht dafür einen Schadensersatz zusprechen. Schadensersatz wegen eines immatriellen Schadens bekommst du, wenn du z.B. sexuell missbraucht wurdest oder bedroht wurdest und als Folge nachweisbare psychische Störungen erlitten hast.
Viele Grüße
Danke für deine Antworten
Das Widerspruchsrecht im Fernabsatz beginnt zu laufen, wenn der Anbieter eindeutig auf dieses Recht hingewiesen hat. Bei Geschäften die ****irregulär zustande gekommen**** sind, gibt es diese Frist überhaupt nicht.
Das Du einen Vertrag eingegangen bist ,müssen Sie beweisen,wenn Sie es können,hast Du schlechte Karten.wenn Die es nicht beweisen können lass Dich verklagen.
Falls ich dieses Unternehmen wegen Belästigung verklage, wie läuft das ab? Lege ich eine Summe fest, die meine Zeit und Nerven,... gekostet haben? Ist das dann diese sogenannte "Streitsumme"??
Danke für deine Nachricht