Ein Schüler wird 2016 gegen seinen Willen in die Parallelklasse versetzt, wobei er sich nichts zu Schulden kommen ließ. Darf man das als Schulleiter einfach?

6 Antworten

Das darf man schon, allerdings sollte eine Begründung da sein.

Ich habe es mal während meiner Realschulzeit erlebt, dass z.B. ein Schüler gegen seinen Willen in die Parallelklasse kam, weil er der einzige evangelische Schüler in dieser war & die andere Klasse, in die er dann kam, zur Hälfte evangelisch war sodass er an deren Religionsunterricht teilnahm (sonst hätte man den Stundenplan einer Klasse komplett neu legen müssen).

Ja, das darf man als “Schulleit“ einfach.

Ja, das darf man als Schulleiter einfach so...

Eine Neueinteilung der Klassen ist eigentlich immer möglich.

Das kann disziplinarische Gründe, aber auch organisatorische Gründe haben. Vielleicht sollen die Klassen in etwa gleich groß bleiben. Vielleicht gibt es andere Gründe.

Aber letztendlich hast Du kein Recht darauf in Parallel-Klasse a, b oder c zu sein.

MaxiF12 
Fragesteller
 27.07.2015, 16:46

Also zurzeit haben wir 2 Klassen und nächstes Jahr werden wir 14 + 17 Schüler sein + welche die vom Gymnasium kommen und es werden voraussichtlich 2 unser besten und in der Klasse beliebtesten Schüler (die im Quali sehr gut waren) einfach in die andere Klasse versetzt (die nicht so gut war). 

Viele meinen halt das die andere Lehrerin (die mit der Schulleiterin befreundet ist) einfach in ihrer Klasse den Schnitt verbessern möchte. Den man könnte ja auch andere Schüler aus unserer Klasse nehmen. 

Was kann man dagegen tun?

Du kannst ja mal beim Schulleiter nachfragen, ob es einen genauen Grund gibt, auf Spekulationen kann man schlecht aufbauen. Wenn der Grund nicht triftig ist kann man ihn auch anfechten. Gibt es vielleicht Schüler aus deiner Klasse, die diese verlassen wollen? Man könnte ja tauschen. 

MfG
Raoul

MaxiF12 
Fragesteller
 27.07.2015, 21:39

Nein leider nicht,  da jeder zu unserem Lehrer will :)

r40u1  27.07.2015, 21:46
@MaxiF12

Dann müsste gewürfelt werden. Und wenn der Schulleiter das als Grund nennt kann man nichts machen.