ein praktikum mit arbeitslosengeld 1 möglich?
ich habe eine ausbildung abgeschlossen und bekomme seit einem monat arbeitslosengeld 1. dies ist vorraussichtlich (falls ich vorher keine arbeit bekomme) für ein jahr festgelegt. ich habe eine gute praktikumsstelle in aussicht, würde ich trotzdem während des praktikums weiterhin arbeitslosengeld bekommen ?
4 Antworten
Praktikum ohne Geld ist schon möglich, jedoch muss die das Amt das genehmigen (da du ja für diese Zeit nicht zur Arbeitsvermittlung bereitstehst) also auf jeden Fall vorher bescheid geben! (manchmal sagen sie auch Nein, wenn du an irgendeiner Maßnahme teilnehmen sollst... sprichs einfach mal an und sag "ich bin so motiviert das Praktikum zu machen und habe dadruch ja auch noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt" (hilft ja vielleicht :D
Ein Praktikum bis zu vier Wochen ist möglich, wenn die berechtigte Aussicht besteht, dass du von der Firma übernommen wirst. Das musst du allerdings VORHER mit der Arbeitsagentur regeln. Ansonstens kannst du AlG 1 nur erhalten, wenn du dem regulären Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Warum fragst du das nicht deinen Sachbearbeiter oder Fallmanager wie es so neudeutsch schön heißt? Jegliche Handlung die dein Vermittlung hemmt ist durch die AfA zu genehmigen, was i.a.R. auch macht, denn es erhöht deine Aussichten auf eine sozialversichungspflichtige Stelle
Wenns ohne Gehalt ist höchstwahrscheinlich.