Eigentums-Wohnungs-Anteile. Wie werde sie bererechnet? Welche Flächen gehören unbedingt dazu?

3 Antworten

Zwar kommt es häufig vor, dass die Miteigentumsanteile einer WEG sich an den Quadratmetern der Wohnung orientieren, jedoch ist dies ohne Belang.

Die Miteigentumsanteile können frei vom Ersteller der Teilungserklärung bestimmt werden. Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle wie groß die Wohnung oder der Keller ist, sondern bestenfalls wieviel Miteigentumsanteile die Miteigentümer haben.

Beispiel: Ein Wohnungseigentümer mit einer 50 m² großen Wohnung und einem Miteigentumsanteil von 300/1000 Miteigentumsanteilen, hat dies hinzunehmen, wenn ein anderer Miteigentümer im gleichen Haus mit 150m² Wohnfläche nur einen Miteigentumsanteil von 100/1000 hat. Das hätte er sich vor dem Kauf überlegen müssen. In diesem Sinne die lapidare Antwort des OLG Karlsruhe.

Ich habe das Gefühl, Sie werfen zwei verschiedene Komponenten durcheinander. In der Teilungserklärung sind die 1000/Anteile festgelgt,daran ist auch nichts (unter normalen Umständen)mehr zu verändern. Wenn die Garagen und IHR Kellerraum gemäß dieser Teilungserklärung mit zu Ihrem SONDEREIGENTUM gehören, sind sie in diesen Anteilen ebenso berücksichtigt, wie die der anderen Eigentümer. Wie die Hausgeldabrechnung (Nebenkosten usw.)festgelegt wird, entscheiden SIE mit Ihren Miteigentümern jeweils in Ihrer Jahresversammlung (Abrechnungsmodus darf jedoch NICHT gegen geltendes Gesetz verstoßen z.b. Heizkosten NUR nach Verbrauch).

froggl 
Fragesteller
 21.07.2008, 11:30

MEIN Keller und auch die restlichen Keller sind eben nicht in der 1000stel-Errechnung enthalten. MEINER hat 5qm, die beiden anderen je 15qm. Und hier erscheint mir bei Abrechnungen -egal welcher Art - die nach Anteilen vorgenommen werden bzw. vorzunehmen sind, eine Benachteiligung zu sein.

der Keller gehört doch nicht zur Wohnfläche und wird bei Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht berücksichtigt von der Fläche her..der Stromverbrauch fließt ja in die Abrechnung (Haustrom) mit ein

froggl 
Fragesteller
 20.07.2008, 18:08

Hallo Andreas48, das verstehe ich nicht ganz. Die Garagen gehören auch nicht zur Wohnfläche, wurden hier aber für die 1000stel-Berechnung mit herangezogen. Der Strom der Kellerräume wird über den jeweiligen Wohnungszähler erfasst. Ausserdem sind doch z.B. die Versicherungen fürs ganze Haus. Da es sich hier um ein mehr als 20 Jahre altes Haus handelt, stehen in Kürze auch Reparaturen und Renovierungen an (z.B. Isolierung von Wänden und Dach, Heizugserneuerung)an, die mit den Rücklagen nicht abgedeckt sind, aber entsprechend den Anteilen umgelegt werden müssen.