Eigener Stall - wie ist das rechtlich?

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1. Brauch man eine Genehmigung um einen Stall zu bauen?

Auf jeden Fall brauchst eine Baugenehmigung, egal ob nun Wohnhaus oder Stall für Tierhaltung. Das erfährst du bei deinem KVR/Gemeinde hier dann das Bauamt, was genau wo und wie gebaut werden darf.

2. Kann man auch ohne Qualifikationen als „Pensionsstallbetreiber“ Pensionspferde halten?

Kannst du, auch OHNE irgend welche Zertifikate/Nachweise der FN. Rein des Rufes wegen würde ich aber bei der FN anrufen, die kommen und stellen dir dann eine Art FN-Kennzeichen aus (ich hab´s auch), welches du am Eingang des Stalles/Halle oder sonst wo anbringen kannst. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, diverse Versicherungen sind dann von Nöten und du solltest dir genau überlegen, was du deiner Kundschaft bieten willst und wie du das fachgerecht umsetzen willst.

Auch die Kosten und deren Umlage auf die Einsteller müssen Hand und Fuß haben. Mit reinen Schätzwerten kann kein Betrieb laufen.

3. Was muss man beachten, wenn man sich einen Stall bauen sollte, also auf welche rechtlichen Dinge sollte man achten?

Die Auflagen sind mannigfaltig: das beginnt bei der betonierten Mistgrube, damit das Grundwasser nicht verunreinigt wird, geht über die Boxengröße, ggf Kläranlage wenn eine Toilette/Dusche etc mit gebaut werden soll.

Am Besten wäre es tatsächlich beim Bauamt vorzusprechen, was du konkret vor hast, damit man dir dort vor Ort und konkret deine Fragen/Anliegen beantworten kann.

Normal hätte ich dir geraten, geh zum Bauernverband deiner Region, da das Vorhaben aber anscheinend nix mit LWS zu tun hat, ist das dann wohl hinfällig, oder?

Baroque  17.06.2018, 13:23

Ich selbst würde auf die FN Prüfung nicht so viel Wert legen. Die guten Ställe, wo ich bisher war und jetzt bin, haben die nicht. Da ist aber für mein Pferd unheimlich viel geboten. Die Vereinsställe, die ich kenne, haben sie und da würde ich kein Pferd einstellen, weil die ehrenamtlich tätigen Laien z.B. beim Heukauf immer mal wieder einen Fehlkauf fabrizieren - das aber trotzdem manchmal verfüttern, weil es beim Füttern ebensowenig auffällt wie beim Einkauf ... da gibt es keinen einzigen, wo ich Vollpension angeboten bekomme und da ich nicht sagen kann, ob ich Arbeitsleistung einbringen kann, habe ich die Pferde gerne voll versorgt und helfe dann mit, wenn mir zufällig doch Zeit bleibt ... Also ich wähle direkt nach meinen Kriterien aus und nicht nach irgendwelchen Plaketten.

Aber ansonsten unterschreibe ich das und spar mir das selbst Schreiben.

kaltblueterin  17.06.2018, 18:46
@Baroque

Mei, die FN‘ler kommen, schauen sich das an und das wars auch schon. Wenn da alle 3-4 Jahre mal einer vorbeischaut, war das aber echt viel.

Wegen mir ist das nicht, aber wenn sie meinen, könnens schon vorbeischauen, hab nichts zu verstecken ;-)

kaltblueterin  18.06.2018, 16:37

Besten Dank fürs Sternli :-)

  • Geeignetes Grundstück
  • Baugnehmigung
  • Geld für den Bau der notwendigen Anlagen
  • Gewerbeanmeldung
  • Versicherungen
Dahika  16.06.2018, 15:11

Wegen der Mistlagerung gibt es strenge Regelungen. Unbedingt mit der Landwirtschaftsschutzbehörde sprechen

Ich bekomme den Link grade nicht hier rein. Google doch bitte mal

“Pensionspferdehaltung FN“

Da findest du so ziemlich alle Informationen, die du brauchst. Um Pensionspferde halten zu dürfen, mußt du jedenfalls zusätzlich zu den baulichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen einen Sachkundenachweis erbringen.

Das was du vorhast wäre eine gewerbliche Pensionspferdehaltung für für es beim kreisveterenaeramt viele Vorschriften gibt. Die kannst du als Broschüre schriftlich erhalten.

Und im Zweifelsfall kann man sich dort auch schlau fragen....

Viel Erfolg

P.s.

Gewerblich betrieben ist es ungünstiger als landwirtschaftlich....

Hättest du denn überhaupt ein bebaubares Grundstück für die Errichtung eines Stallgebäudes?

Wenn dieses für mindestens 4 Pferde sein soll, brauchst du selbstverständlich dafür eine Baugenehmigung.