Ehemann bezieht Arbeitslosengeld 1 , wird wenn Ehefrau arbeitet was angerechnet/abgezogen? DANKE

5 Antworten

ALG - 1 ist eine Versicherungsleistung,deshalb wird auch nichts angerechnet,erst wenn er dann in ALG - 2 ( Hartz 4 ) rutscht,wird dein Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen von Brutto/ Nettoeinkommen,auf euren Bedarf angerechnet !

AlG 1 ist eine Versicherungsleistung, die sich ausschließlich nach den vorherigen Beiträgen richtet. Erst bei Auslaufen des AlG 1 wird eine "Bedürftigkeitsprüfung" durchgeführt.

Nein, solange der Mann ALGI bezieht, spielt das Einkommen der Frau keine Rolle. Das wäre erst beim ALG II der Fall.

Nein. Das ALG1 berechnet sich nach dem letzten Einkommen. Erst bei ALG2 wird das Einkommen der Ehefrau zur Berechnung mit herangezogen.

Nein, nur bei ALG II.