Ebay Käufer weigert sich zu zahlen, Anwalt einschalten?

9 Antworten

Du kannst das Geld zivilrechtlich einfordern, und Du bekämst auf jeden Fall Recht, denn Ihr habt einen verbindlichen Vertrag. Du musst selbst wissen, ob Dir es das wert ist. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich eher abraten. du müsstest in Vorleistung gehen und wenn beim Käufer nichts zu holen ist, bleibst Du darauf sitzen.

Ich würde es so machen:

Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du nacherfolgloser Mahnung einen Nichtzahlerfall.

Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er fast ein Jahr lang nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann.

Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen. Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferencess

Hallo,

das hast Du bereits korrekt erkannt, es besteht ein Vertrag. Der ist zivilrechtlich einklagbar.

Das Problem ist immer nur, dass man bei einer Klage in Vorleistung gehen muss. Wenn der Käufer kein Geld hat, bleibst Du am Ende auch auf den zusätzlich verursachten Kosten hängen.

Du könntest als ersten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken lassen. Das geht sehr schnell und recht unkompliziert. Außerdem ist es wesentlich günstiger als gleich einen Anwalt einzuschalten.

Einer Klage würde bei Nichtzahlung trotzdem danach nichts im Weg stehen.

Der Weg würde Dir offen bleiben.

Ich würde eBay trotzdem informieren. Schließlich bleibst Du sonst evtl. auf den eBay Gebühren hängen. Damit wirst Du wahrscheinlich nicht an Dein Geld kommen, aber der Käufer wird zumindest verwarnt und Du bekommst die Gebühren erstattet.

Wie erfolgreich Klagen sind ist nicht nur abhängig ob Du gerichtlich Dein Recht auch bekommst, sondern ob der Käufer liquide ist. Im Recht bist Du mit dem Vertrag auf jeden Fall.

Theoretisch könntest Du dem Käufer via Einschreiben eine Frist setzen und nach Ablauf die Flasche wieder zum Verkauf anbieten. Wenn der Erlös niedriger ist, könntest Du theoretisch die Differenz gegenüber dem eigentlichen, ersten Käufer geltend machen. Das aber immer mit der Premisse, dass von dem ersten Käufer überhaupt Geld zu erwarten ist. Sonst bleibst Du auf der Differenz sitzen.

Ich würde mit einem gerichtlichen Mahnbescheid beginnen.

Gruß, RayAnderson

zuerst solltest du  ihn nochmals erinnern und auch an ebay direkt melden. nur ich frage mich was an diesen champagner soooooooooooo teuer ist?

Manon1996 
Fragesteller
 20.04.2017, 01:02

Ist halt eine sehr edele champagner Flasche, es gibt auch autos von millionen euro oder Uhren von hundert tausend euro. 

Von allem gibt es billige und hochwertige Waren

Mit freundlichen Grüßen 

Bei 1000 Euro würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Aber eigentlich kann man sich bei einer Champagner Flasche mit dem Wert sicher sein, dass da nur Spaßbieter kommen, wenn man es auf Plattformen wie ebay einstellt...

Wer kauft sowas eigentlich?.. ^^

Wenn es ein Kind war, dann kannst du nix machen. 

Kannst also nur hoffen, dass derjenige volljährig, kein Hartz4 Empfänger ist und mal 1000 Euro über hat.

Sonst lohnt sich der Aufwand nicht.

es ist schon so, dass ein vertrag geschlossen wurde und zu bezahlen ist.

ich wuerde mir aber ueberlegen, was fuer mich das einfachere ist. vielleicht investiert du zeit und geld, um dann festzustellen, dass du lange auf dein geld warten kannst.