Dumme Frage: Kann man eigentlich den Preis eines Notars verhandeln bei Kauf einer Immobilie?

12 Antworten

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Die Notarkosten (Notargebühren, Auslagen und Mehrwertsteuer) sind gesetzlich festgelegt in der Kostenordnung der Notare (KostO). Die Kostenordnung verbietet es dem Notar ausdrücklich, höhere oder niedrigere Gebühren zu berechnen, als die Kostenordnung vorschreibt. Er darf den Beteiligten also weder einen "Rabatt" einräumen, noch in besonders schwierigen oder langwierigen Sachen einen "Zuschlag" verlangen. Für das gleiche Geschäft müssen also von jedem Notar die gleichen Gebühren erhoben werden. Dass der Notar die Kostenordnung einhält, wird staatlich vom Landgerichtspräsidenten überprüft.

http://www.kanzlei-possienke.de/notariat/notarkosten/index.html

DAnke!

Ich hatte gerade in einem Forum die Info gefunden: "Aber meine vermögensberaterin hat gesagt, man kann den notar vorher wegen kosten fragen. (sozusagen verhandeln) Die notarkosten sind 1-3 % vom Grundstückswert." Dann ist das natürlcih Quatsch...Aber so ist es eben im Internet ... :)

@klarissaneugier

Wenn Du Alles weißt und findest, weshalb Deine Frage ?

@MarcSu

Na, das was ich gefunden hatte, war doch falsch! Deswegen war's doch richtig, nochmal nachzufragen! Danke für Deine richtige Info!

Nebenbei: Notaranderkonto ist kostenmässig immerhin einzusparen udn auflassungsvormerkung, wenn man will.. Immerhin ein bisschen Ersparnis & Riskio...

Wo und seit wann kann man mit den Ärzten Tarife "verhandeln"? Es gibt die GOÄ und die EBM, danach haben Ärzte abzurechnen je nachdem ob der Patient privat versichert oder in einer Pflichtkasse ist. Auch für Notare gibt es eine entsprechende Gebührenordnung, und die ist nicht verhandelbar.

Na, das ist eben nicht so, ich habe gerade auf medikompass einer Internetseite die zahnbehandlung meines vaters heruntergehandelt... Ersparnis so um die 7000,-€ ! Soviel zur Verodnung, das hätten die gerne so.. die lieben Medizinier :)

Notare haben ganz feste Gebührensätze, aber nicht in den erheblichen Gebührensätzen, die ich da in den Texten gelesen habe. Faustregel mit allen Hebesätzen etc. : ca. 1 % bei kleinen Immobilien bis EU 500.000,-- und eher 0,4 bis 0,8 % bei sehr grossen Immobilienkäufen.

So einfach ist das Alles aber nicht. Das mit den ganz festen Gebühren gilt nur für die "Nur-Notare" in Hamburg und Baden-Württemberg z.B..

In fast allen anderen Bundesländer haben wir den Anwalt und Notar in Personalunion. Da kann man sehr wohl die Gebühren vorher aushandeln.

Aber bitte an alle Bereiche denken: Reine Vertragsabschlussgebühr, Umschreibungsgebühr, Eintragungsgebühr für Belastungen etc.., Hebegebühren bei Anderkonto usw usw....

Wir haben immer eine bestimmte Summe für "Alles" ausgehandelt.

Also: Es geht !

ich denke auch....

Notare und Rechtsanwälte unterliegen der Gebührenordnung. Da gibt es leider nichts zu verhandeln. Vielleicht ändert sich das demnächst auf EU-Ebene.

Oh, darüber habe ich noch nichts gehört, gleich mal suchen, DANKE!

Das Notaranderkonto kann man zwar umgehen, aber an Ersparnis kommt wegen zusätzlicher Notarleistungen keine nennenswerte Summe heraus, es sei denn das Grundbuch ist sauber und der Käufer finanziert nicht. Und ob man auf die Vormerkung verzichten will, ist eine persönliche Risikoabwägung. Ein Notar darf nicht billiger sein als der andere, aber bisweilen vergisst ein Notar bei Stammkunden, sämtliche Positionen abzurechnen.