Dürfen Gebäude trotz Denkmalschutzvorschriften umgebaut werden?

7 Antworten

Ha das ist immer so ne Sache.... unsere Schule ist nämlich denkmalgeschützt und es gab immer wünsche einen Aufzug zu bauen , damit auch Leute im Rollstuhl in unsere Schule gehen können. Ein Schüler nämlich ist an so Muskelschwund erkrankt und musste im Rollstuhl auch immer von den anderen Schülern Rauf und runter getragen werden. Jahre lang hat man den Antrag aber abgelehnt, unter dem Vorwand, dass unsere Schule denkmalgeschützt sei. Aber auf ein mal , ein Jahr bevor der Junge das Abi gemacht hat wurde ein Aufzug gebaut. Also um jetzt endlich auf deine Frage zu antworten kann man , wenn man die richtigen Leute kennt auch denkmalgeschützte Gebäude umbauen.

Das Bauamt kann Dir Auskunft geben. Generell ist es auch in denkmalgeschützten Häusern möglich.

Das mit dem Denkmalschutz ist schon eine eigenartige Sache . Da wirst Du keine eindeutige Antwort bekommen. Stell doch erst mal fest ob nur die Fassade geschützt ist. Es gibt Fälle da ist auch das Treppenhaus geschützt oder die Rückfront (versteht kein normaler Mensch). Ich kann verstehen wenn man die Fassade für die Nachwelt erhalten will, aber im Treppenhaus? wer von Euch klingelt denn bei Wildfremden Leuten um sich ein altes Treppenhaus anzusehen? Aber der Denkmalschutz steht da total drauf. Also: Behörde herzitieren und nerven. Tut mir leid aber aus Erfahrung weiß ich das es anders nicht geht. Wenn Du Mutig bist kannst Du auch Klagen, es gibt durchaus Fälle in denen der Denkmalschutz einen Dämpfer bekommen hat. Aber wer weiß?

Grundsätzlich ja..

aber nur in abstimmung und einverständnis der denkmalbehörde. Denn es muss dir klar sein, die denkmalbehörde einteignet ( genauer teilenteignet) dich und hart gesagt, hast du nur noch wohnrecht. Denn du mußt jede änderung mit der denkmalbehörde abstimmen. 

Frag beim Bauamt nach. Mit deinem zuständigen Denkmalschutzbeauftragten kannst gu die geplanten Umbauten abstimmen.