Dürfen die Edeka Mitarbeiter mir deshalb Hausverbot geben?

17 Antworten

Geht das überhaupt ohne irgendeinen Grund?

Hier gab es definitiv einen Grund - Du hast nicht bezahlte Ware "verzehrt". Demzufolge hast Du mit Fug und Recht Laden-/ Hausverbot erhalten.

Betrittst Du widerrechtlich während des bestehenden Hausverbote den Laden, so begehst Du Hausfriedensbruch.

Rechtsfolge bei Verstoß:

Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichter im Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123 StGB). Gem. § 1004 BGB bzw. § 862 BGB kann der im Hausrecht Verletzte den Unterlassungsanspruch auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.

Du hast das Getränk getrunken. Dazu hattest du kein Recht. Ein Kaufvertrag zwischen Edeka und dir bestand nicht. Man kann auch nicht sagen, dass du es kaufen wolltest und somit ein Vertrag zustande gekommen sei, da der Vertrag erst an der Kasse zustande kommt. Edeka hätte die den Kauf ja noch verweigern können.

Hausverbot kn Supermärkten ist nicht so eindeutig. Grundlos darf das nicht ausgesprochen werden. Es braucht eine Störung des Geschäftsablaufs. Die liegt nach deiner Darstellung sehr wahrscheinlich vor. Du hast nicht nur ein Produkt geöffnet, ohne rechtsgrund sondern hast den Anweisungen des Personals nicht folge geleistet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es ist nun mal so, dass ein Produkt, welches du aus dem Regal nimmst, solange dem Händler gehört, also dessen Eigentum ist, bis du es an der Kasse bezahlt hast.

Dann geht es in dein Eigentum über. Woher soll der Händler wissen, dass du die entnommene und geöffnete Dose auch bezahlen willst ?Oder diese austrinken und dann irgendwo an einem anderen Platz als Leergut abstellst.

Solche Märkte werden täglich von Hunderten besucht und da muss es eben Regeln geben.

Manchmal sieht man, dass Mütter Produkte für ihr Kind kaufen, die Packung öffnen und das Kind davon schon isst, weil das Kind keine Ruhe gibt. Denke in so einem Fall wird kein Händler ein Hausverbot erteilen. Die Mütter legen dann die geöffnete Packung auf das Band und es wird bezahlt.

Dieser Markt hätte dir neben dem Hausverbot, gegen dich auch noch eine Anzeige ererstatten können.

Nach dem bezahlen gehört dir das Produkt, vorher dem Laden. Der Rest erklärt sich dadurch.

Ohner Grund? Du hast ein Getränk aufgemacht, BEVOR du es bezahlt hast. Das IST ein Grund. Ob du bezahlen wolltstest, ist egal, zu dem Zeitpunkt hat es dir nicht gehört.

Das Hausverbot ist berechtigt.

Wenn du trotz Hausverbot hin gehst, ist das Hausfriedensbruch, und zieht eine Anzeige nach sich