DSGVO Auftragsverarbeitungsvertrag an Kunde oder andersrum?
Hallo,
ich bin seit kurzem Selbstständig und die DSGVO steht an. Muss ich an den Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag als Online Marketer/SEO stellen oder der Kunde an mich? Danke!
3 Antworten
Theoretisch könnten beide Seiten einen AV-Vertrag schicken - praktischerweise kommt er aber vom Auftragnehmer, da dieser u.a. Auskunft über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) geben muss.
Musst du nicht, normalerweise sollte der Kunde eine solche Vereinbarung mit dir abschließen, aber es ist durchaus sinnvoll und rechtlich für dich sicherer, wenn du dem Kunden von dir aus eine solche Vereinbarung anbietest.
Laut
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-brauche-ich-einen-auftragsverarbeitungsvertrag-avv/
solltest Du als Auftragnehmer durchaus einen solchen abschließen um dich abzusichern.
Bitte beachte, dass Du hier keine rechtssichere Auskunft erhalten wirst. Wenn Du diese haben willst, wende dich an einen Anwalt.