Dringend benötigter Anzug in Reinigung nicht fertig. Reinigung geschlossen, obwohl Termin vereinbart

5 Antworten

Es ist ja keine Gefahr im Verzug. Die Polizei wird dir die Tür zu deinem Anzug also nicht öffnen. Am besten einen leihen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass du einen Anspruch auf die Leistungserbringung (= Reinigung) in diesem kurzen Zeitraum hast. In den ABGs wird sicherlich von einer angemessenen Zeitdauer oder sogar 2 Wochen die Rede sein. Deine rechtlichen Ansprüche - extrem dünn. Morgen früh anrufen.

Nun, ich hätte mit denen halt einen schriftlichen Vertrag gemacht, wenn Du so dringend morgen Deinen Anzug gereinigt bekommst, denn was mündlich vereinbart wurde, ist letztendlich immer so eine Sache. Wahrscheinlich können die sich überhaupt nicht dran erinnern, dass Du das gesagt hast. Bin mir übrigens mehr als sicher, dass Dir die Polizei morgen eher nicht helfen wird und hoffen wir doch, dass die Annahmestelle morgen geöffnet ist...

Es schadet auch nicht, 2 Anzüge im Schrank zu haben. Kauf Dir doch einfach einen zweiten und alles wird gut! ;-)

Polizei wird SICHER NICHT die Reinigungstür aufbrechen, weil Dir mündlich etwas zugesagt und nicht gehalten worde! Sollte eigentlich logisch sein.

Ich bin kein Anwalt, aber du hast doch sicher einen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Du also einen Anzug leihst könntest du denen das in Rechnung stellen.

ABER: Ich bin kein Anwalt! Also lauf nicht los und leih Dir einen .... ich zahl das dann nicht.

Wenn da morgen nicht offen ist... Dann bin ich mir nicht sicher ob "keine Gefahr" im Verzug is...