Dispokredit zurückzahlen?

6 Antworten

Da hast Du nicht den Dispokredit, sondern die "geduldete Überziehung" in Anspruch genommen. Da schreiben die Kreditinstitute gerne in ihre Bedingungen, dass sie das jederzeit zurückfordern können.

Diese Sichweise hätte wohl vor einem Richter oft wenig Change, aber bis das vor einem Richter landet, hat dir das Kreditinstitut schon eine Menge Ärger bereist. Dir bringt es halt nicht viel, wenn Du Ewigkeiten nach den durch einen negativen Schufa-Eintrag verursachte negative Ereignissen der Schufa-Eintrag entfernt wird.

Der erste Schrift sollte aber eh das Gespräch mit dem Kreditinstitut sein. Oft geht es nur darum, dass ein geregelter Abzahlungsplan (aka. Kredit) vereinbart wird.

Ich persönlich würde noch eine schriftliche Beschwerde über den Wortlaut samt der enthaltenen Unterstellungen des Briefs einreichen ... je nachdem, wie Du weiter vorzugehen Gedenkstätte im Rahmen der Kündigung durch dich.

mepeisen  17.01.2017, 08:32

Diese Sichweise hätte wohl vor einem Richter oft wenig Change

Doch, das hat sie, denn die Gesetze lassen das durchaus zu. Die Fristen zur Rückzahlung müssen halt angemessen sein.

Es auf eine Eskalation mit Kontokündigung anzulegen, ist nicht immer eine gute Idee, wenn man damit sein einziges Konto verliert und ggf. wegen schlechter Schufa um ein neues Konto kämpfen müsste.

Ifm001  17.01.2017, 09:36
@mepeisen

Ich habe deutlich darauf hingewiesen, dass es hier wenig Vorteil hat, "im Recht" zu sein.

Wenn aber ein Kreditinstitut eine "geduldete Überziehung" zuläßt um "zwei Tage später" plötzlich alles kurzfristig zurückzuverlangen, so geht das rechtlich sicher nicht durch. Die Rückzahlungfrist muss halt - wie Du selbst sagst - angemessen sein und das Kreditinstitut steht durchaus in der Pflicht, offensichtlich nicht durch den Kunden rückzahlbare Überziehungen nicht zuzulassen. Im beschriebenen Fall ist das "angemessen" scheinbar eher nicht gegeben.

Eine Kontokündigung durch das Kreditinstitut in heutzutage auch nicht mehr so einfach möglich.

Sperrung Deiner ec-Karte, Kündigung Deines Kontos, Mahnbescheid über die Forderung zuzüglich aller Gebühren und Meldung mehrerer negativer Merkmale an die Schufa.

Das ist nicht wünschenswert.

Wenn Du das nicht vor dem gesetzten Termin hinbekommst, solltest Du also zügig mit der Bank sprechen und ihnen einen Zahlungstermin anbieten - aber nur einen, den Du auch wirklich einhalten kannst.

Ifm001  16.01.2017, 17:43

Seit ein paar Monaten muss(!) jedes Kreditinstitut ein Basis-Konto gewähren. So eine Kündigung muss man sich also nicht gefallen lassen.

... wünschenswert ist aber auch so nicht.

mepeisen  17.01.2017, 08:34
@Ifm001

Seit ein paar Monaten muss(!) jedes Kreditinstitut ein Basis-Konto gewähren.

In der Theorie ja. In der Praxis muss man sich das Basis-Konto im Zweifel erstreiten und es wird sich zeigen, wer da den langen Atem hat, so einen Streit durchzuziehen.

So fängt die Überschuldung an. Warum nun die Bank die dennoch ein Kredit gab, verstehe ich zwar nicht, spielt aber keine Rolle. Wichtig ist, dass du ehrlich und offen Kontakt mit der Bank suchst und einen Plan aufstellt, bis wann du die Summe zurückzahlen kannst und der sollte schon realistisch sein.

Eine dumme Gegenfrage: Du bist volljährig, auch als du den Kredit aufgenommen hast?

Ich würde bei der Bank anrufen und sagen, dass du es erst zum nächsten Monatswechsel ausgleichen kannst (wenn du da Geld bekommst. Also eine Fristverlängerung erbitten...

Vielleicht hättest du fragen sollen, bevor du einfach dein Konto überziehst. Der Rat gilt weiterhin. Frage deine Bank, ob du mehr Zeit bekommst, dass Konto auszugleichen.