Dienstplan kurzfristig?
Hallo,
weiß jemand, ob es eine konkrete Regelung für die Bekanntgabe von Dienstplänen gibt? Oft erfahre ich erst einen Tag vorher (auf eigene Nachfrage) dass ich am nächsten Tag arbeiten muss, es gibt also keinen Dienstplan der irgendwie aushängt. Beschwerden gab es schon viele, aber leider ändert sich nichts.
Außerdem werden eine Menge unbezahlte Überstunden verlangt.
Da es ein Minijob ist habe ich ja leider trotzdem eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Kann man wegen solchen Bedingungen außerhalb der Frist kündigen?
3 Antworten
ob es eine konkrete Regelung für die Bekanntgabe von Dienstplänen gibt?
Die gibt es.
Für diesen Fall ist eine Bestimmung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 entsprechend anzuwenden:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus [Anmerk.: Hervorhebung durch mich] mitteilt.
Zu diesen Tagen Vorlauf zählen nicht der Tag der Ankündigung und der der Arbeit; wenn du also z.B. an einem Samstag arbeiten sollst, muss der Arbeitgeber Dir das mindestens am Montag vorher mitteilen.
Eine Ausnahme davon gilt nur in tatsächlichen Notfällen, wenn ein Arbeitseinsatz zwingend notwendig, eine rechtzeitige Ankündigung (wegen der Unvorhersehbarkeit) aber nicht möglich ist.
Hat der Arbeitgeber einmal verbindlich/rechtzeitig einen Dienstplan erstellt, darf er ihn eigenmächtig nicht mehr ändern: er hat sein diesbezügliches "Direktionsrecht" dann verbraucht!
Außerdem werden eine Menge unbezahlte Überstunden verlangt.
Überstunden sind selbstverständlich zu bezahlen (außer, sie wurden freiwillig ohne Kenntnis des Arbeitgebers oder gegen seine Anweisung geleistet) nach einer Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 612 "Vergütung" Abs. 1:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme:
Eine Vergütung von Überstunden kann nicht verlangt werden von Arbeitnehmern mit einem "herausgehobenen" Entgelt. Das liegt nach höchstrichterlicher Entscheidung jedenfalls dann vor, wenn das vereinbarte Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt - das sind seit dem 01.01.2019 in den alten Bundesländern 6.700 € mtl., in den neuen Bundesländern 6.150 € mtl.
Außerdem entfällt der Anspruch leider, wenn es eine arbeitsvertragliche Klausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden gibt, dass nämlich eine genau definierte Anzahl von Überstunden - die in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit stehen müssen (je nach konkreten Bedingungen zwischen 10 und 20 % der vereinbarten Arbeitszeit) - mit dem vereinbarten Entgelt bereits abgegolten sein sollen. Eine solche Klausel ohne konkret definierende Formulierung wäre insgesamt unwirksam/nichtig.
Erhältst Du kein herausgehobenes Entgelt und gibt es keine solche (präzise formulierte Klausel), hast Du selbstverständlich Anspruch auf Entgeltung geleisteter Überstunden.
Im Übrigen:
Überstunden musst Du überhaupt nur erbringen, wenn du Dich vertraglich dazu verpflichtet hast und wenn sie aus dringenden Gründen notwendig sind (wiederum Ausnahme: die oben genannten Notfälle).
Ergänzung:
Ich habe leider jetzt erst realisiert, dass es sich um einen Minijob handelt.
Wenn Deine vereinbarte Arbeitszeit einen Umfang beträgt, der zur Erreichung der Einkommensgrenze von 450 € führt, dann haben Überstunden (wenn sie denn - in begrenztem Umfang - nicht unvorhersehbar waren und höchsten dreimal im Laufe von 12 Monaten auftreten) sowieso die Folge, dass es sich nicht mehr um einen Minijob handelt.
Meine Ausführungen zur Beitragsbemessungsgrenze und zur Überstundenklausel waren also ziemlich überflüssig.
Natürlich hast Du Anspruch auf bezahlte Überstunden, kein Arbeitgeber kann verlangen, dass Du unbezahlt arbeitest. Warum machst Du unbezahlte Überstunden?
Der Dienstplan muss am Donnerstag einsehbar sein für die nächste Woche. Von heut auf morgen kann keiner erwarten, dass Du arbeiten kommst.
Die Kündigungsfrist musst Du gemäß Arbeitsvertrag einhalten.
wenn im Arbeitsvertrag drin steht das die nicht bezahlt werden denn brauch der Arbeitgeber diese auch nicht bezahlen und es wäre legal
Das ist genau so wenig "korrekt".
Eine solche Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Entgelt ist nur dann wirksam, wenn die Anzahl dieser Überstunden genau festgelegt wurde und ein bestimmtes Maß (10 bis 20 % der vereinbarten Arbeitszeit - je nach den konkreten Bedingungen) nicht übersteigt.
Es handelt sich hier wohl um einen Minijob. Da dürften Überstunden kaum inbegriffen sein.
Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir sehr weiter! Im Vertrag steht nichts von Überstunden, ich mache sie ehrlich gesagt nur weil ich mich nicht traue was zu sagen (Chef ist ein unangenehmer Mensch) und auf den Job sehr angewiesen war, was nicht mehr der Fall ist. Oft mache ich im Monat genauso viele Überstunden wie ich bezahlte Arbeitszeit habe. Es wird sehr schlecht über Mitarbeiter geredet ('dumm, faul, unfähig' etc) und davor habe ich Angst wenn ich kündige. Aber da muss ich wohl durch!
Dann sieh mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob die Kündigungsfrist nicht "14 Tage zum Monatsende oder zum 15. des Monats" lautet. Dann könntest morgen kündigen und wärst zum 31.5. raus.
!4 Tage Kündigungsfrist sind aber nur in der Probezeit erlaubt; außerhalb der Probezeit nur, wenn ein anzuwendender Tarifvertrag eine solch kurze Frist vorsieht.
Deswegen könnte es ja trotzdem sein, dass dies hier der Fall ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag klärt da einiges.
Kündigen ausserfristlich NEIN. Sonst immer, dafür brauchst Du als Arbeitnehmer keinen "Grund" angeben.
Dienstpläne müssen rechtzeitig aushängen, oft ist das "rechtzeitig" in Tarifverträgen definiert, z.B. bei NGG Berlin 14 Tage.
"Natürlich hast Du Anspruch auf bezahlte Überstunden, kein Arbeitgeber kann verlangen, dass Du unbezahlt arbeitest."
Das ist NICHT korrekt. wenn im Arbeitsvertrag drin steht das die nicht bezahlt werden denn brauch der Arbeitgeber diese auch nicht bezahlen und es wäre legal