Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamten einreichen?

8 Antworten

eine bestimmte Form ist bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht notwendig- ich würde es aber schriftlich machen. Zu richten entweder an die Leitung des Polizeireviers oder ggf. direkt auch an die nächst höhere Instanz. Der Polizist hat ganz klar gegen  den Datenschutz verstoßen und die Dienstaufsichtbeschwerde ist in jedem Fall gerechtfertigt.

dandy100  10.02.2016, 12:14

Da stimmt nicht -die Polizei hat grundsätzlich einen gewissen Ermessenspielraum, in dem entschieden werden kann, wer worüber informiert wird, wenn es um die Klärung eine Sachverhalts geht.

Anders wäre es nicht möglich, überhaupt zu ermitteln.

Kannst Du in den Dienstvorschriften nachlesen.

Joergi666  10.02.2016, 12:20
@dandy100

da ich ein Projekt im Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen der Jugendhilfe leite bin ich mit der Fragestellung insgesamt vertraut und arbeite auch eng mit der Polizei zusammen. Der Ermessensspielraum ist mir bekannt- aus meiner Sicht wurde der hier aber  überschritten- wobei man sich aber zugegeben den Ablauf für eine exakte Beurteilung ganz genau ansehen muss.

Interesierter  10.02.2016, 12:35

Was genau der Polizist gesagt hat, geht aus der Fragestellung nicht hervor.

Hat er über den Inhalt des Briefes Auskunft gegeben, hast du natürlich vollkommen Recht.

Hat der Beamte aber Fragen im Rahmen der Ermittlung an die Eltern gerichtet, ohne den Inhalt des Briefes preiszugeben, wäre das Verhalten des Beamten in Ordnung. 

Ermittlungen gegen eine Person sind grundsätzlich erlaubt. Dass dabei gewisse Daten preisgegeben werden müssen, liegt in der Natur der Sache.

Natürlich kannst Du Dich in jeder Form beschweren, es wäre allerdings völlig sinnlos, denn der Polizist hat das Recht Deine Eltern zu informieren, da sie eventuell als Zeugen des Sachverhalts in Betracht kommen. Da Du ja noch zu Hause wohnst, kann man durchaus davon ausgehen, dass Deine Eltern etwas darüber auszusagen haben könnten.

Darüberhinaus hat die Polizei grundsätzlich einen gewissen Ermessenspielraum, in dem entschieden werden kann, wer worüber informiert wird, wenn es um die Klärung eine Sachverhalts geht.

PillePalleAbisZ  10.02.2016, 12:18

Schwachsinn ! Wenn der Polizist " die Zeugen " informiert, dann istvdas beeinflussen von Zeugen... 

Der Polizist hat mist gebaut ...

dandy100  10.02.2016, 12:18
@PillePalleAbisZ

Eine Information ist keine Beeinflussung - was ist denn das für ein Unsinn!!

Interesierter  10.02.2016, 12:37
@PillePalleAbisZ

Lass bitte die starken Worte stecken.

Du weisst ja noch nicht mal, was der Polizist tatsächlich an Informationen rausgegeben hat. Wenn du diese Info hast, können wir in Ruhe weiterdiskutieren.

dandy100  10.02.2016, 12:54
@Interesierter

Offensichtlich weiß auch der Fragesteller nicht, was der Polizist den Eltren bei Übergabe des Briefes gesagt hat, er war ja nicht dabei; er hat einfach nur etwas dagegen, dass der Polizist überhaupt die Eltern über den Inhalt des Briefs informiert hat - das aber darf der Polizist.

Hier mit Datenschutz zu winken, wenn es um Ermittlungen in einem schwebenden Verfahren geht, ist absurd und eine Dienstaufsichstbeschwerde einfach lächerlich.

Da der Fragesteller noch bei den Eltern lebt, ist davon auszugehen, dass die Eltern etwas über den Sachverhalt wissen könnten, was durchaus entscheidend sein kann, da für einen 19 jährigen noch das Jugendstrafrecht angewendet werden kann.

Es liegt im Ermessenspielraum der Poilzei, einzuschätzen, wie sinnvoll die Weitergabe von Informationen ist - wenn ein Polizist das nicht dürfte, könnte man sich sämltliche Ermittlungen sparen.

Im Übrigen ist eine Information nicht dasselbe wie eine Beeinflussung - diese Behauptung dem Wortsinn gemäß als Unsinn zu bezeichen, ist kein starkes Wort, sondern völlig korrekt.

Hallo,

viele Antworten erfolgen in der üblichen Art und Weise.

Seine Meinung kann man doch nur kundtun, wenn man beide seiten gehört hat.

Könnte es sein, das die Eltern den Beamten ( hier als Bulle bezeichnet) gefragt haben: um was geht es denn, ist er geblitzt worden, oder sowas.

Darauf hat der Beamte wahrheitsgemäß geantwortet, das es sich z.B. um eine Drogensache handelt.

Somit, nicht aufregen.

Gruß

Hier stellt sich die Frage, was genau der Polizist zu deinen Eltern gesagt hat.

Wenn er Auskunft über den Inhalt des Briefes gegeben hat und du das so nachweisen kannst, wäre das ein Vergehen, das eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen würde.

Hat er jedoch deine Eltern nur gefragt, ob sie Kenntnisse von einem etwaigen Drogenkonsum ihres Kindes hätten, dann läuft das unter polizeilicher Ermittlung und wäre vollkommen in Ordnung.

Was du tatsächlich im Einzelnen gesagt wurde, geht aus deiner Fragestellung leider nicht hervor. Könntest du das evtl. präzisieren?

Joergi666  10.02.2016, 12:37

..."Dabei hat er bei uns geklingelt und meine Eltern über den Inhalt des Briefes informiert,..."

Interesierter  10.02.2016, 12:42
@Joergi666

Das habe ich schon gelesen.

Nur, welche Informationen hat er tatsächlich preisgegeben und zu welchem Zweck?

Der Beamte hat doch wohl kaum den Brief auswendig gelernt. Ausserdem ist die Aussage des Fragestellers alles Andere als genau.

Hätte der Beamte z.B. gefragt: "Haben Sie Kenntnisse über einen etwaigen Cannabis-Konsum ihres Sohnes?" Das wäre eine ermittlungstechnische Frage, die vollkommen in Ordnung wäre.

Vielleicht solltest du einfach etwas genauer hinschauen, bevor du etwas unbesehen übernimmst.

Der Knackpunkt an der Sache ist,  dass du nur vom Hörensagen weisst, was der Polizeibeamte genau gesagt hat.

Ohne den wirklich exakten Wortlaut der Aussage des Polizisten ist es nur ein Spekulieren. 

Sicher kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Aber aufgrund von Hörensagen - so weiss ich aus eigener Erfahrung - wird kein Beamter gemaßregelt.