Diebstahl auf Party! VERSICHERUNG?

4 Antworten

Das übernimmt nicht die Hausrat, sondern die Privathaftpflicht und wenn du diese nicht hast, dann wirst du wohl zahlen müssen, wenn es als fahrlässig eingestuft wird von deiner Firma. Ansonsten hat die Firma ja selbst eine Versicherung. Aber die zahlt nur, wenn die Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Welche private Haftpflichtversicherung? Was soll die denn damit zu tun haben?

Du kannst dich höchstens auf die Suche nach dem Dieb machen. Deine Firma wird kaum darauf verzichten, dass du das Handy zahlst.

wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ein Handy aus betriebsinterner Erforderlichkeit zur Verfügung stellt, dann kann bei einem Verlust nicht pauschal geurteilt werden, der AN müsse dafür aufkommen.

Hallo, das zahlt die Private Hapftpflichtversicherung. Wenn Du keine hast, mußt Du wohl oder übel selbst für den Schaden aufkommen. Aber mal was anderes..... Was sind denn das für Leute die Du eingeladen hast, daß sie Dich bestehlen ???? Find ich echt ne Frechheit!!! Überleg mal wer das gewesen sein könnte und zeig ihn an.

ja das problem is, da tauchten einmal welche auf die keiner kannte....ein freund hat rausgefunden wer das war und die angeschrieben aber die wären ja schön blöd wenn sie das zu geben....aber die waren auch in meinem zimmer und so...hab sie als ich die gesehn habe natürlich gleich rausgeschmissen!!!!!!!!

Welche private Haftpflichtversicherung? Was soll die denn damit zu tun haben?

Anzeige gegen Unbekannt starten, solltest du auf jeden Fall.

Was ist denn bezüglich der Überlassung des Firmenhandys vereinbart?

Hat man es dir bloß so in die Hand gedrückt, oder wurde dazu etwas schriftliches gefertigt.

Der Arbeitgeber kann dir allenfalls zum Abhandenkommen, leichte Fahrlässigkeit vorwerfen und dafür kein er dich nicht haftbar machen.

Das Pferd wird in diesem Thread mal wieder falsch aufgesattelt. Wenn der Arbeitgeber seinem AN ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, damit der eine Besorgungsfahrt erledigt, oder Betriebsschlüssel aus einer Generalschließanlage damit er jederzeit die Arbeitsstätte betreten kann oder wie in diesem Fall ein Handy zur Erreichbarkeit – dann muss sich doch bitte nicht der Arbeitnehmer um das Risiko bei einem möglichen Verlust versicherungstechnisch absichern, sondern das verbleibt beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber kann im Schadensfall von seinem Arbeitnehmer allenfalls Schadenersatz fordern bei grober Fahrlässigkeit zu 100%, bei mittlerer zu 50% und bei leichter 0%.