Diebstahl am Arbeitsplatz, muss das zurückgezahlt werden?

6 Antworten

Sie wird es wohl zurückzaheln müssen, denn dem Ladenbesitzer ist durch sie ein Schaden entstanden. Wenn das gerichtlich so entschieden wurde führt kein Weg daran vorbei. Und die Entlassung ist nicht als Strafe zu sehen sondern als logische Konsequenz eines Fehlverhaltens.

was ist denn das für eine plakative frage.....???? das ist doch nicht dein ernst, oder???

wenn dich einer haut und dir fehlen danach ein paar zähne, reicht dir dann natürlich auch, dass er nur zu sozialstunden verurteilt wird.... und für neue zähne möchtest du dann natürlich selbst aufkommen....

Die fristlose Kuendigung ist doch keine Strafe - das ist eine absolut korrekte Reaktion aus dem Chefbuero.

Natuerlich muss sie, sofern ihr es finanziell moeglich ist, die Summe zurueckzahlen. Anderweitig haette sie auch eine andere rechtliche Massnahme aufgedrueckt bekommen koennen.

LG

Sie kann froh sein, keine Anzeige bekommen zu haben.

Natürlich kann sie nicht einfach die Zahlung einstellen. Die Schulden sind 10.000 € und müssen bis zum Ende bezahlt werden.

Die fristlose Kündigung war keine Strafe, sondern der Schutz des Marktes vor neuerlichem Zugriff in die Kasse. Eine Strafe wäre Knast gewesen!

Natürlich sollte sie das zurückzahlen.