Deutscher Inkassodienst EOS DID Drohung Kontopfändung
Nach Konkurs meines Geschäftes sind etliche Titel vorhanden. Diese schleppe ich schon 17 Jahre mit. Habe in der Zeit 3 x EV abgelegt. Finanziell ist es nicht besser geworden, habe 6St. Tätigkeit und ab Januar bekomme ich ALG II. Bin also dann wieder Aufstocker. P Konto habe ich eröffnet. All die Jahre habe ich die EV an die Inkassofirmen gesandt, auch entsprechende ALG Bezüge, Kontakt gehalten . Jetzt schreibt Deutsches Inkassounternehmen EOS /DID jede Woche erst Mahnungen, dann Ratenvereinbarungen, dann Vergleiche mit Aufforderungen zu pers. Angaben wie Kontonummer, Arbeitgeber, Tägliche Ausgaben, Lastschriftbestätigungen etc. Sowas gab es von mir natürlich nicht zurück. Nun erhielt ich die Androhung wenn ich keine Raten zahle, dann droht die Kontopfändung. Wie geschrieben P Konto ist da, leider läuft EV grad aus. Sollte ich mich an den Gerichtsvollzieher wenden um die EV zu verlängern? Drohen die nur, was soll ich tun?
3 Antworten
Eine neue EV brauchst Du erst, wenn EOS einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat (und Du dem nicht widersprochen hast) und wenn EOS dann beim Gerichtsvollzieher die Einholung der EV beantragt. Es ist nicht Deine Aufgabe, eine EV zu beantragen.
Wenn Du bereits ein P-Schutz-Konto hast, dann kann EOS DID sowieso keine Beträge unter 1.000 Euro monatlich pfänden lassen.
Ansonsten mal zu einer Schuldenberatung gehen.
Von selbst auf den Gerichtsvollzieher zugehen bringt nichts. Der nimmt die Vermögensauskunft nur ab, wenn er dazu beauftragt (und bezahlt) wird.
Du kannst nichts tun, wenn du kein Geld hast. Lass sie schreiben, was sie wollen. Wenn sie genau wissen, dass es ein P-Konto ist, wissen die auch genau, dass die Geld verbrennen, wenn die Pfändung völlig ins leere greift.
Nicht reagieren, dann ebbt die Briefflut auch von selbst wieder ab.
Du hast ein P-Konto, heißt schonmal alles oberhalb von 1.045,04 € im Monat ist unantastbar.
Bist du mal auf die Idee gekommen in Privatinsolvenz zu gehen und den Weg der Restschuldefreiung zu versuchen?
Die eideststattliche Versicherung bzw. Vermögensauskunft sollte nur beim Gerichtsvollzieher abgegeben werden. Auch evtl. Zahlungen nur an diesen. Alles was nicht tituliert ist, musst du nicht zahlen.
sollte unterhalb heißen.