Deutschen Pass beantragen aber wie?
Guten Morgen liebe Community ,
Undzwar wollte ich gerne deutscher Staatsbürgerschaft beantragen ,ich bin mittlerweile 23 alt und habe davon 21-22 Jahre hier in Deutschland verbracht ,ich fühle mich mehr Deutsch als meine andere Nationalität ,bin hier zu Schule gegangen und mache zurzeit eine Ausbildung die mir die Jobbörse empfohlen hat hab aber keinen genauen Ausbildungsvertrag ,lediglich eine Eingliederungsvereinbarung,kann ich damit die deutsche Staatsbürgerrschaft beantragen ?
5 Antworten
Nein.
Nach § 22 (?) des Staatsbürgerschaftsgesetzes musst du in der lage sein, deinen Lebensunterhalt ohne Sozialtransfers bestreiten zu können.
Da du eine Eingliederungsvereinbarung hast, beziehst du ALG 2. Damit kann man nicht eingebürgert werden. Dafür brauchst du eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung, von der du ohne soziale Alimentierung leben kannst.
Ups, § 10... :-)
Kommst du mal beim Bürgeramt deiner Stadt vorbei, kannst du da auch vor Ort Infos ziehen und dich beraten lassen.
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Voraussetzungen zur Einbürgerung Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: •Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland •Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland •Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt •Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse •Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden •Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt •Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz •Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
Von diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Eine ist die Verkürzung der Lebenszeit in Deutschland von acht auf sieben Jahre, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Verfügt eine Person über besonders gute Deutschkenntnisse oder ist seit Jahren in Deutschland ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, verkürzt sich die Anzahl der gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland verbrachten Jahre auf sechs. Auch bei der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich, z.B. dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist. Außerdem fallen Bezüge während der Schul- und Ausbildungszeit sowie während eines Studiums nicht unter diese Regelung.
Die mit dem Antrag auf Einbürgerung nachgewiesenen ausreichenden Deutschkenntnisse bezeichnen die Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache mündlich und schriftlich nach dem B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens auszudrücken. Der Antragssteller kann seine Sprachkenntnisse in den folgenden Formen nachweisen: •Erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses •Das Zertifikat Deutsch oder andere Sprachdiplome •Erfolgreicher mindestens vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule •Ein erfolgreicher Hauptschul- oder Realschulabschluss oder Abitur •Nachweis über die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule •Abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung •Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule.
Neben der gewöhnlichen Einbürgerung gibt es auch die Ermessungseinbürgerung. Sie erfolgt normalerweise auch nach acht Jahren, kann sich aber verkürzen, wenn die Einbürgerung in einem besonderen öffentlichen Interesse liegt, dies ist insbesondere bei Spitzensportlern der Fall. Eine erleichterte Einbürgerung trifft auch andere Personengruppen, z.B. Familienangehörige von AusländerInnen mit Anspruch auf Einbürgerung, UnionsbürgerInnen und Staatenlose.
Danke
Geh doch zum Landratsamt, hol dir informationen und tu was DIE sagen!
Alles geklärt danke dir
Grundsätzlich stimmt das was Aztec schreibt. Aber es gibt Ausnahmen : wenn du den Leistunsbezug nicht zu vertreten hast und alles tust um keine Leistungen zu beziehen, dann ist unter Umständen ne Einbürgerung möglich. Gegh zu deiner zuständigen einbürgerungsbehörde und lasss dich von denen beraten.
Ja hat sich geklärt :)Danke
gerbn geschehen.
Hah vielen Dank