Der Betreuer ist mit Opas Geld übern Berg. Was kann ich machen?

10 Antworten

Das muss er ja wohl zurückzahlen, oder nicht?

Zunächstmal ist ein angestellter Betreuer in rechenschaftspflichtig. D.h. er muß derlegen wofür er das Geld verwendet hat. 

Er hatte allerdings 100% kontovollmacht.

Eine Kontovollmacht gilt zunächstmal nur im Außenverhältnis, d.h. die Bank war berechtigt ihm das Geld mit schuldrechtlich befreiender Wirkung auszuzahlen. Dies gilt allerdings nur, sofern die Vollmacht über den Tod hinausging oder aber die Bank nichts vom Tod des verstorbenen wuste.

Eine "normale" Vollmach erlischt ja mit den Tod des Vollmachtgebers.

Das muss er ja wohl zurückzahlen, oder nicht?

Das kommt darauf an, was mit den Geld passiert ist. Wurde z.B. weisungsgemäß eine Beeridung organisiert und bezahlt, dann wäre dieses Geld natürlich nicht an die Erben auszuzahlen. 

HalloRossi 
Fragesteller
 10.05.2016, 05:52

Nein, er hat das Geld nicht für eine Beerdigung ausgegeben und zumindestens die zweite 4000€ sind nach dem Tode abgehoben worden. Gleich am nächsten Tag und das bewusst , damit die Bank noch nichts weiß.

Sie können die Berechtiung beim Vormundschaftsgericht klären lassen.

Hallo!

Zunächst mein herzliches Beileid!

Solange der Betreuer keine VOllmacht vorweisen kann bzw. nicht offiziell als Bevollmächtigter für das Konto/die Finanzen deines Opas zuständig war, wird die Luft für den Mann sehr dünn. Da er diese Vollmacht offenbar hatte, könnte es diesbezüglich aber Probleme geben, zumal ja vllt. auch gar nicht direkt absehbar war, dass dein Opa stirbt. 

Allerdings ist die Vollmacht kein Freibrief. Er müsste also konkret nachweisen, wofür er die 4000 Euro gebraucht hat & ob der Opa sie ggf. gebraucht hat. Gab es etwa anstehende Reparaturen am Haus oder Ähnliches, oder hat der Opa seinem Betreuer ggf. sogar Geld geschenkt?! Hier wäre es hilfreich, ob vllt. Außenstehende da involviert waren bzw. als Zeugen fungieren können!

Ich hatte mit so einem Fall - der Mann war 97 und Vater meines Nachbarn - mal zu tun. Der Mann hatte eine Betreuerin, der er ein Auto gekauft hat bzw. das Geld für ein Auto gegeben hat.. so räumte diese einige tausend D-Mark vom Konto ab für dieses Auto. Auch kurz vor dem Tod, auch bei einem geistig absolut zurechnungsfähigen Senioren. 

Da die Betreuerin das aber weder schriftlich noch durch Zeugen nachweisen konnte, musste sie das Geld den Erben zurückzahlen. 

Am besten setzt ihr euch mit einem Anwalt für Erbrecht in Verbindung. Hilfreich kann auch die Rechtsberatung vom VdK oder dem Sozialverband Deutschland SOVD sein -------> ist kostenlos & durchaus empfehlenswert!

Alles Gute!

Lass dir die Vollmacht zeigen und schau was die alles umfasst.

Das er Kontovollmacht hat, heißt ja nicht das er sich nach Belieben bedienen darf. Er darf nur Kontobewegungen im Auftrag und im Sinne deines verstorbenen Opas vornehmen.

Frag auf jeden Fall einen Anwalt. Traurig, dass dir das in der Zeit der Trauer nicht erspart bleibt.

Den Rat Dich an einen Anwalt zu wenden hast Du hier ja schon erhalten.

Zudem solltest Du ernsthaft erwägen eine Anzeige wegen Untreue zu machen. Mindestens die Abhebung am Tag nach dem Tod des Betreuten war unrechtmäßig.