Das Glas in der Tür kaputt. Muss das die Haftpflichtversicherung übernehmen?

6 Antworten

Die Tür gehört dem Hauseigentümer, Du hast einen Schaden verursacht und die Haftpflicht Versicherung übernimmt das. Ansonsten müsstest du es selbst zahlen und genau das soll eine Haftpflicht ja vermeiden.

Unsere Versicherung hat eine kaputte Tür bezahlt, als wir sie beim Umzug beschädigt hatten. Sonst übernimmt vielleicht die Hausrat?

hm hausrat hab ich leider nicht. Aber wenn sie euer tür bezahlt haben, dann wird vllt. auch meine bezahlt?

Normal ist das ein klassischer Fall für die Haftpflicht. Du bist nicht Eigentümer der Türe, hast sie aber kaputt gemacht.

genauso sehe ich das eigentlich auch ...

Wenn du das Glas kaputt gemacht hast, zahlt die Versicherung nicht!

aber heisst es nicht, wenn man ander Eigentum beschädigt dann muss die haftpflicht zahlen und die tür gehört ja eigtl. dem vermieter ... oder??

@missy87

Aber sie ist gemietet - und geliehen, gemietet, geleast ist bei der Haftpflicht im Normalfall ausgeschlossen.

Nein, normalerweise zahlt sie das nicht. Es sei denn, Du hast extra Mietschäden mit eingeschlossen.