Das eigene Kind adoptieren?

7 Antworten

Also wer immer dir das gesagt hat hat da entweder etwas verwechselt oder wollt sich wichtig tun.

Selber habe ich auch einen Sohn wo er gebohren worden ist wahren wir nicht verheiratet, beide hatten wir aber das Sorgerecht. Als wir heirateten war nichts von wegen Adoptieren etc.

Franz577 
Fragesteller
 23.11.2009, 07:28

Also ich tippe auch eher auf Halbwissen und Fehlinformationen. Daher würde ich denjenigen gerne eines Besseren belehren und wäre dankbar für eine sichere Quelle zu dieser Information. Vielleicht irgendein Paragraph oder dergleichen.

geige  23.11.2009, 07:47
@Franz577

Dein Freund verfügt ledigl. über einen veralteten Kenntnisstand. Lange Zeit wurde es tatsächlich so gehandhabt, wie von Deinem Freund ausgesagt, da uneheliche Kinder im rechtlichen Sinne noch nicht einmal als verwandt mit ihren leiblichen Vätern galten. Heute ist es glücklicherweise anders.

Aktuelle Infos unter: http://www.adoption.de/faq.htm

Franz577 
Fragesteller
 23.11.2009, 08:28
@geige

Nicht mal verwandt, das leibliche Kind! Was für ein Schwachsinn! Zum Glück hat sich das geändert! Das tut ja weh, sowas zu lesen!

geige  23.11.2009, 12:34
@Franz577

lol, lesen zu müssen "...ein lediges Kind zu bekommen.." das tut weh! Was bist Du denn für einer?

Franz577 
Fragesteller
 23.11.2009, 14:43
@geige

Warum, so sagt man halt umgangssprachlich. Zumindest hier in Bayern. Dann nenn es halt uneheliches Kind, aber kommt doch auf´s Selbe raus. Jedenfalls wurde meine Frage verstanden.

Der außereheliche Beischläfer und Kindeserzeuger hat im Gegensatz zu Gebärmutter in Bezug auf das Erzeugnis nur das Recht auf gesetzliche Erbschaft und Pflichtteil beim Tode des Kindes. - Das Kind ist umgekehrt auch sein gesetzlicher Erbe und Pflichtteilsberechtigter im Gegensatz zur Mutter.- Ansonsten darf der "Produzent" an das Kind nur Unterhalt bezahlen. Will er darüber hinaus wie ein ehelicher Vater das Kind auch erziehen und betreuen, muss er es adoptieren, wenn er nicht zuvor die Kindesmutter heiraten und auf diese Weise das Kind ehelich machen will. Nach der Adoption bekommt das Kind dann seinen Familiennamen.

Franz577 
Fragesteller
 24.11.2009, 14:49

Komisch, jeder sagt, daß das nicht (mehr) so ist, aber du schon. Oder sprichst du von einem anderen Land als Deutschland? Daß es zumindest in Deutschland nicht so ist, wie du es schreibst, davon habe ich mich mittlerweile schon überzeugt. Vielleicht solltest du die anderen Antworten auch mal lesen. Oder willst du sagen, daß im BGB was Falsches steht bzw. die anderen mir hier alles was Falsches erzählt haben?

Hallo.Also bei uns in Südtirol,Italien war es bei mir so:Habe beide Kinder ledig gebohren,die meinen Nachnamen erhielten.Vom selben Vater,den ich kurz danach hairatete.Mein Mann musste seine eigenen Kinder addoptieren und die Kinder erhielten ab dem Zeitpunkt den Nachnamen meines Mannes..

Franz577 
Fragesteller
 24.11.2009, 14:50

Gut, in Italien mag das vielleicht so sein, aber es geht hier ja um die Situation in Deutschland. Und da ist es jedenfalls nicht so.

Hallo,

nein- er muß das Kind nicht adoptieren. Er muß die Vaterschaft anerkennen und es wird über das Standesamt eine Erklärung über Teilung der elterlichen Sorge an das JA geschickt und damit hat der Vater dann auch die Rechte, die er als Ehemann automatisch hätte...

Bei unserer ersten Tochter waren mein Mann und ich noch nicht verheiratet. Wir wollten damals aber, dass sie seinen Namen trägt und haben dementsprechend dann alles geregelt. Das lief direkt über das Standesamt- extra Gänge waren nicht nötig.

Eine offizielle Quelle kann ich dir auch nicht nennen, kann aber aus eigener Erfahrung sagen, daß das Unsinn ist. Wir haben auch erst geheiratet,als unser Sohn 3 Jahre alt war. Wir hatten vorher auch kein gemeinsames Sorgerecht. Bei der Hochzeit ging das dann alles automatisch, der Nachname wurde geändert und das Kind gilt als ehelich. Hatte jedoch vorher schon dieselben Rechte, denn das Gesetz wurde glaube ich 1998 geändert. Seitdem sind eheliche und uneheliche Kinder zumindest weitgehend gleichgestellt.